Reform der Sozialwahlen

Bisher wurde in der politischenb Diskussion zur Stärkung der Selbstverwaltung bei den Sozialversicherungsträgern (Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung) nichts Inhaltliches erörtert, sondern nur technische Aspekte angeführt, wie zum Beispiel die Möglichkeit der Abgabe der Stimme in einer sog. Onlinewahl.  Neuerungen müssten spätestens bis zum 30.06.15 im Bundestag beschlossen worden wein, damit diese noch für die Wahl in 2017 angewandt werden können. Bisher liegt seitens der Bundesregierung noch kein Gesetzesentwurf geschweige denn ein Referenten vor. Da setzt die Anfrage der GRÜNEN  jetzt an.

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Finanzen unverändert gut

Die Finanzlage der Deutschen Rentenversicherung ist unverändert gut. So wird die allein aus Beitragsmitteln bezahlte Mütterrente  trotz der etwa 3 Milliarden Kosten in der Zeit vom 1.7. bis zum 31.12.14  entstehen, die Finanzen nicht wesentlich  negativ berühren. Das heißt jedoch nicht, dass die  Kosten des RV-Leistungspaketes zum 1.7. nicht schon im mittelfristigen Zeitraum erhebliche Auswirkungen auf diie Kassenlage der Nachhaltigkeitsrücklage haben werden. Sollten – wie von einigen Politikern und sog. Experten aus dem Unternehmerlager schon in Feld geführt – Senkungen des Beitragssatzes zum 1.1.15 um 0,3%  ins Haus stehen, dann wird schon im Jahre 2017 der Beitrag wieder erhöht werden müssen.