Pflegegesetz: Möglichkeit für eine zehntägige Auszeit für Pflegende beschlossen

Als Schnellinformation nachstehender Text des Parlamentarischen Pressedienstes zur Verabschiedung des Geseztes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Neben den positiven Elementen ragt als Negativum der Tatbestand heraus, dass die Regelungen im Wesentlichen nur von Beschäftigten in Betrieben ab 25 Beschäftigten aufwärts in Anspruch genommen werden kann. Weiterlesen