28.06.2017 – DRV-Bund – Vertreterversammlung in Augsburg

Die Vertreterversammlung der DRV-Bund in Augsburg im “Drei MohrenHotel ”  war die letzte VV der laufenden Wahlperiode 2011 – 2017 und damit auch der Abschluss der Tätigkeit von Cord Peter Lubinski, (BfA DRV-Gemeinschaft) als Vorstandsvorsitzender. Nach fast 10jähriger Tätigkeit im Ehrenamt der DRV-Bund  verabschiedet sich Lubinski in den Ruhestand als Ehrenamtler.

Podcast der Vertreterversammlung der DRV-Bund in Augsburg

https://media.deutsche-rentenversicherung.de/DRVBund-Redaktion/RV-Traeger/Bund/2017_06_28_vv.mp4

 

Neuregelungen zu Sozialkassen überwiegend begrüßt

Ein notwendiger Schritt aufgrund der jüngeren Rechtsprechung des BAG zum Problemkreis Sozialkassen. Interessant ist, dass hier über den Kopf nicht tarifgebundener Betriebe ein Gesetz geschafften wird, das die Allgemeinverbindlichkeit der Regelungen über die tarifgebundenen Betriebe feststellt. Die Entwicklung in anderen (siehe Betriebsrentenstärkungsgesetz) Bereichen wird mit Interesse zu beobachten sein. Der BDA steht mit seiner Aussage schon in einer gewissen Abwehrhaltung.

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Änderung des Fremdrentengesetzes

Lieber spät als überhaupt nicht. Dies zumindest scheint sich die Fraktion der Bündnis90/Die GRÜNEN gedacht haben, als sie ihren Gesetzentwurf in den Bundestag einbrachten. Genau wissend, dass dieser Antrag in dieser Legislaturperioden nicht mehr in den Bundestag so kurz vor der Neuwahl  kommt. Also nur Stimmenfang beim betroffenen Personenkreis? Das wäre allerdings sehr billig. Wir hoffen, dass sich auch nach der Wahl noch Interesse für dieses Thema vorliegen. Übrigens vielleicht sollte man dann auch gleich das von vielen Betroffenen als Unrecht empfundene rückwirkend übertragene Ostrecht auf ehemalige DDR Bürger, die vor der Wiedervereinigung die DDR verlassen haben, im Sinne der Betroffenen positiv bereinigen.

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Reform der Betriebsrente und Renteneinheit

Die abschließenden Beratungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz haben stattgefunden. Jetzt wird im Bundestag noch in dieser Wahlperiode das Gesetzt verabschiedet werden. Ein Gesetz, dass die Unternehmen also die Arbeitgeber aus der Verantwortung für  die einmal zu zahlende Rente nimmt. Bei Abschluss eines Vertrages weiß der Beschäftigte nicht, was er oder sie im Rentenfalle herausbekommt. Dazu kommt noch, dass diese neue Rentenart, sollte sie großflächig angenommen werden dazu führen wird, dass die Rentenanpassungen für alle Rentner – auch für die ohne diese Art der Vorsorge – niedriger ausfallen werden. Grund: Das das durchschnittliche versicherungspflichtige Entgelt sinkt. Da dies ein Parameter bei der Berechnung der Höhe der Rentenanpassung. Eine Hand gibt, die andere nimmt.

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