Ab 1.5.2010 – noch mehr Freiheit für Bürger Europas

Ab dem ersten Mai 2010 können sich die Bürger in Europa noch freier bewegen. Die dann geltenden neuen Regeln garantieren allen Bürgern, insbesondere Arbeitnehmern, Jobsuchenden und Jugendlichen Sozialleistungen auch im europäischen Ausland. Im Bereich Krankenversicherung, Pensionsansprüche, Arbeitslosigkeit und Familienleistungen können diese Ansprüche bei Umzug in europäische Nachbarländer geltend gemacht werden.

Die neuen Regeln zur Koordinierung der Sozialsysteme sind ein wichtiger Schritt in Richtung bürgerfreundliches Europa. Durch das neue Gesetz werden die Mobilität innerhalb der EU vereinfacht, die sozialen Sicherungssystem geschützt und die Ziele der EU Strategie 2020 schneller verwirklicht. Bislang gab es noch kein Gesetz für den freien Personenverkehr. Darüber hinaus wird das Gesetz die künftige Koordinierung dieser Bereiche entscheidend verändern. Die Passage zur Gesundheispolitik befindet sich auf Seite 22  der “Mitteilung der Kommission Europa 20020” [1. Wesentliche Anstrengungen werden erforderlich sein, um Armut und gesellschaftliche Ausgrenzung zu bekämpfen und das Gefälle im Gesundheitswesen zu reduzieren, damit das Wachstum bei der gesamten Bevölkerung ankommt. Gleich wichtig wird aber auch unsere Fähigkeit sein, Gesundheit und Aktivität im Alter zu fördern, um den sozialen Zusammenhalt und eine höhere Produktivität zu ermöglichen] Die gesamte EU Strategie 2020 können sie vorstehend aufrufen.

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