Änderung des Fremdrentengesetzes

Lieber spät als überhaupt nicht. Dies zumindest scheint sich die Fraktion der Bündnis90/Die GRÜNEN gedacht haben, als sie ihren Gesetzentwurf in den Bundestag einbrachten. Genau wissend, dass dieser Antrag in dieser Legislaturperioden nicht mehr in den Bundestag so kurz vor der Neuwahl  kommt. Also nur Stimmenfang beim betroffenen Personenkreis? Das wäre allerdings sehr billig. Wir hoffen, dass sich auch nach der Wahl noch Interesse für dieses Thema vorliegen. Übrigens vielleicht sollte man dann auch gleich das von vielen Betroffenen als Unrecht empfundene rückwirkend übertragene Ostrecht auf ehemalige DDR Bürger, die vor der Wiedervereinigung die DDR verlassen haben, im Sinne der Betroffenen positiv bereinigen.

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf eine rentenrechtliche Gleichbehandlung jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion (UdSSR) mit Spätaussiedlern aus der einstigen UdSSR. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion “zur Änderung des Fremdrentengesetzes” (18/12718) hervor.

Darin verweist die Fraktion darauf, dass Deutschland seit 1991 mehr als 200.000 jüdische Zuwanderer und ihre Familienangehörigen aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion aufgenommen habe. Mit dem Grenzübertritt in die Bundesrepublik hätten jüdische Zuwanderer keine Rentenansprüche und würden damit gegenüber Spätaussiedlern, die ebenfalls aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion kamen, benachteiligt.

Künftig sollen die betreffenden jüdischen Zuwanderer der Vorlage zufolge rentenrechtlich mit Spätaussiedlern gleichgestellt werden. “Berufsjahre, die sie in ihren Herkunftsländern zurückgelegt haben”, sollen laut Fraktion nach dem Fremdrentengesetz in die Berechnung der Rente einbezogen werden.