Ba(h)r jeder Sachkunde? Patientengesetz – Placebo für Patienten

Wieder ein Fehlschuss aus dem Haus “Ba(h)r jeder Sachkunde” Da werden den Kassen Pflichten zugewiesen, aber nicht gesagt auf welchem Wege z. B. betroffenen Versicherten, die verordnete Unterstützung geleistet werden soll.

Schon heute müssen die Kassen Behandlungsfehlern nachgehen um zu prüfen, welche Möglickeit auf Regress es gegenüber wen gibt. Haben die Verfasser dieses Gesetzentwurfes im Gesundheitsministerium schon einmal in einer Regressabteilung der Krankenversicherung (GKV) gearbeitet? Wäre es nicht schön, wenn wir doch erkennen könnten, dass diese Beamten auch Sachkenntnis von dem ganz gewöhnlichen Arbeitsalltag eines mit Regressen befassten Beschäftigten der GKV hätten. Dann würden sich die Herren(?) sicherlich solche Worthüllengesetze verkneifen. Oder zumindest im Gesetz genau zu beschreiben, wie die Krankenkasse vereinfachten Zugriff (ggf zusammen mit dem MDK) auf die Patientendateien bekommen. So wie es jetzt ausschaut, ist das Gesetz nur ein Placebo für die Patienten. Manche sprechen hier schon von Mogelpackung.

Nicht anders sieht es aus, wenn man festschreiben will, dass alle Anträge auf Leistung, die gegenüber einer Krankenkasse gestellt werden, nach drei Wochen als genehmigt gelten, wenn keine Rückäußerung der Krankenkasse erfolgt ist.

Schon etwas von Arbeitabläufen in der GKV gehört, von durch die Minimierung von Verwaltungskosten entstandenen Zentralisierungen der Postbearbeitung und der damit ggf. verursachten längeren Laufzeiten? Nicht gehört vom sich unterrschiedlich darstellenden Umfang des Antrageingangs bei den Kassen, z.B. im Winter, den ersten drei Monaten im Jahr oder der Urlaubszeit?

In diesem Zusammenhang: Sind diesen Experten die Grenzen der Möglichkeit der Steuerung des Personaleinsatzes bekannt? Wissen sie überhaupt etwas über die von ihnen selbst ins Gesetz geschrieben Verpflichtung, Stellen nach anerkannten Methoden zur Stellenauslastung zu bewerten und dann auch diese Stellen auch nur zu schaffen. Damit dem Durchschnittswert in Personaldarfsplanung im Jahr festzulegenmm, der sich Belastungsspitzen entziet. Wir glauben es nicht, dass hier bei der Gesetzgebung ganzheitlich gesehen ein Problem angegangen wird! Diese Experten sind in der Regel Juristen, die überall ihre Praktikas gemacht haben, nur da nicht wo ganz simpel der schlichte Sachbearbeiter vor dem Versicherten tätig ist und mit den von ihnen, den Juristen , entwickelten Gesetzen umgehen müssen.

Wenn dies alles anders wäre, dann würden wir auch andere Gesetze geschrieben bekommen. Dann würde der heute dazugehörende “Murksfaktor” auf ein Minimum reduziert. Aber es ist leicht über steigenden Verwaltungskosten zu philosophieren und die Kassen als Übel darzustellen und nicht zu bemerken, dass man selbt die Ursache für dieses Übel ist.

Es kann nur gehofft werden, dass die Beratung in den Ausschüssen – auch mit den Verbänden und letztlich mit den Ländern – der größte Teil des Murks beseitigt. Gut wird das Gesetz , bei dem Beharrungsvermögen der Verantwortlichen im Ministerium und dem erreichten Stand des Murkses, sicherlich nicht mehr werden. Die von den Ärzten (hier in vorderster Front in den ersten Stellungnahmen der NAV-Virchow-Bund Herr Heinrich) geäußerte Forderung, dass der Gesetzgeber die Krankenkassen mehr in die Pflicht nehmen soll, ist als Ablenkung der Ärzteseite zu sehen, weil die GKV fordert, dass mehr auf eine Regelung der sog. “individualisierter Gesundheitsleistungen” ( IGeL ) eingegangen werden müsste. Retourkutsche allerbester Güte? Wohl eher nicht. Nur ein durchsichtiges Manöver.


Quelle z.B.:

News bei krankenkassen direkt: Patientenrechtegesetz vorgestellt – Inhalte und Kritik – Gesundheitsreform / Gesundheitsstrukturreform / Gesundheitsfonds.


Quelle für IGeL:

Gesetzliche Krankenversicherung – Neues Internetportal bewertet IGeL-Leistungen – Gesundheit – Ratgeber – Hamburger Abendblatt.