Bundesverfassungsgericht: Pflicht zum Basistarif für PKV verfassungskonform

(Kommentar /Redaktion). Das Bundesverfassungsgericht hat dem Ansinnen der privaten Krankenversicherung einen Basistarifvertrag auf dem Weg über das Bundesverfassungsgericht zu verhindern eine Absage erteilt. Das BVG hat die Regelungen des Gesetzgebers, die die PKV verpflichten einen Basistarifvertrag vorzuhalten, der keinen höheren Betrag ausweisen darf, als der der von freiwillig Versicherten genommene Betrag in der GKV, als mit dem Grundgesetz vereinbar festgestellt. Eine von uns ausdrücklich begrüßte Entscheidung des obersten deutschen Gerichtes. Damit ist zum Teil ausgeschlossen worden, dass sich die PKV zu Lasten der Allgemeinheit die Rosinen aus dem Kuchen der zur Vorsorge in der Krankenversicherung aufgerufenen Personenkreise pickt.

Das WSI geht in der nachstehenden Presseerklärung auf die Problematik ein und stellt fest, dass die Entscheidung aus der Sicht der Wissenschaftler das Problem der Benachteiligung der GKV durch die Möglichkeit der Risikoselektion noch immer nicht  beseitigt hat , weil nach wie vor die beiden Systeme immer noch nicht einer einheitlichen Wettbewerbsordnung unterworfen sind. Über den Fortgang der Diskussion berichten wir weiter.


Zitat:

10.06.2009

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

WSI: Einheitliche Wettbewerbsordnung für Krankenversicherungen steigert Effizienz und Gerechtigkeit

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Bestimmungen zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV) verfassungsgemäß sind, unterstützt Ansätze, sowohl die Effizienz als auch die Gerechtigkeit im deutschen Gesundheitswesen zu steigern. Die international fast einmaligen Wettbewerbsverzerrungen auf dem deutschen Krankenversicherungsmarkt lassen sich aber nur abstellen, wenn Gesetzliche (GKV) und Private Krankenversicherung einer einheitlichen Wettbewerbsordnung unterliegen. Darauf weist Dr. Simone Leiber hin, Sozialversicherungsexpertin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.

“Der Gesetzgeber hat in den vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Regelungen die Abwanderung von Versicherten mit geringeren Gesundheitsrisiken in die private Krankenvollversicherung erschwert und gleichzeitig die Absicherung für Versicherte mit schlechter Gesundheit durch den Basistarif verbessert”, sagt Simone Leiber. “Von einem fairen Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungssystemen kann jedoch noch immer keine Rede sein.” Das System der gesetzlichen Krankenversicherung werde “weiter durch Risikoselektion zu Gunsten der privaten Krankenversicherung” belastet, die vor allem für gut verdienende Singles attraktiv ist. Für Ärzte bestünden nach wie vor starke finanzielle Anreize, privat versicherte Personen bevorzugt zu behandeln. Zudem seien die Prämien auch im Basistarif immer noch relativ hoch. Das stelle insbesondere für “kleine Selbständige” weiterhin eine erhebliche Barriere dar. Studien kommen zu dem Ergebnis, dass Selbständige mit geringem oder unsicherem Einkommen das höchste Risiko haben, ganz ohne Krankenversicherungsschutz zu bleiben.

In einer demnächst in den WSI Mitteilungen erscheinenden Analyse zeigen Leiber und ihre Mitautoren Prof. Dr. Stefan Greß und Maral Manouguian, dass ein nach deutschem Muster zwischen GKV und PKV-Vollversicherung aufgespaltener “dualer” Versicherungsmarkt in entwickelten Industrieländern mittlerweile fast einmalig ist.* Lediglich das US-Krankenversicherungssystem weist vergleichbare Strukturen auf. Die Niederlande, die bis 2005 ebenfalls ein duales Krankenversicherungssystem hatten, integrierten GKV und PKV bei einer Gesundheitsreform 2006. Damit reagierte die niederländische Politik auf das Votum wissenschaftlicher Kommissionen, wonach die alte Aufteilung des Krankenversicherungsmarktes ungerecht und ineffizient war Seitdem operieren die Krankenversicherer auf einem vom Staat klar regulierten gemeinsamen Markt.

“Das niederländische Modell kann und sollte zwar nicht in allen Punkten Vorbild sein”, sagt WSI-Expertin Leiber, “es zeigt aber, dass der Übergang zu einer einheitlichen Wettbewerbsordnung möglich ist, über deren Vorteile sich viele Wissenschaftler mittlerweile auch in Deutschland einig sind.” Leiber, Greß und Manougian halten als Zwischenschritte zwei Reformmaßnahmen für sinnvoll: Erstens könnten auch privat Krankenversicherte in den Risikostrukturausgleich der Gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen werden, “um die finanziellen Konsequenzen der Risikoselektion zu Gunsten der Privaten Krankenversicherung zu kompensieren.” Parallel dazu sollten die Vergütungssysteme von PKV und GKV so angeglichen werden, dass Ärzte unabhängig vom Versichertenstatus für ihre Leistungen das gleiche Geld erhalten.

Ansprechpartner in der Hans-Böckler-Stiftung

Dr. Simone Leiber
WSI
Tel.: 0211-7778-118
E-Mail: Simone-Leiber@boeckler.de

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