Bürgerversicherung

(Red.) Die GRÜNEN haben einen Antrag auf Einführung einer Bürgerversicherung in den Bundestag eingebracht. Die Bundesregierung wird aufgefordert, noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Mit dem Antrag befindet sich die Fraktion der GRÜNEN im Grundsatz auf der gleichen Ebene wie die SPD und auch die LINKE. Wenn sich auch die  Anforderungen an die Bürgerversicherung, die von den einzelnen Parteien formuliert werden doch in einigen Teilen unterscheiden.

Dieser Antrag wird jetzt sicherlich  in den Bundestag eingebracht, um das FDP geführte Bundesgesundheitsministerium aufzufordern, endlich die konkreten Vorschläge für die geplante Kopfpauschale in der GKV  auf den Tisch zu legen. Dies vor allem  noch vor der Landtagswahl in NRW. Die  Bürger vor dieser Wahl sollten wissen, was auf sie an Grausamkeiten zukommt, wenn sie weiterhin die FDP und ihren Minister Rösler unterstützen. Den genauen Inhalt des Antrages der GRÜNEN entnehmen sie der nachstehenden Veröffentlichung  des “Parlamentarischen Pressedienstes (hib)” des Bundestages.

Nr. 320, Mo, 21. Dezember 2009
Grüne fordern Einführung einer Bürgerversicherung

Gesundheit/Antrag
Berlin: (hib/STO/HAU) Für die schrittweise Einführung einer ”solidarischen und nachhaltigen Bürgerversicherung“ im Gesundheitswesen macht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stark. In einem Antrag (17/258) fordert sie die Bundesregierung auf, noch vor der Sommerpause 2010 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dabei sollen alle Bürger – auch Beamte, Abgeordnete und Selbstständige – Mitglied der Bürgerversicherung werden. Auch die bisher privat Versicherten sollen in die Bürgerversicherung aufgenommen werden. Ihre zusätzlichen Leistungsansprüche, die sie über die private Krankenversicherung erworben haben, sollen ihnen erhalten bleiben.Ferner soll die ”im Gesundheitsfonds verankerte politische Festlegung eines einheitlichen, nicht kostendeckenden Beitragssatzes“ nach dem Willen der Grünen-Fraktion zurückgenommen werden. In die Finanzierung der Krankenversicherung will sie alle Einkunftsarten – also auch Vermögenseinkommen, Gewinne und Mieteinkünfte –einbeziehen. Die Beiträge auf Erwerbseinkommen aus abhängiger Beschäftigung sollen paritätisch je zur Hälfte durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert werden.

Kinder sollen der Vorlage zufolge kostenlos versichert werden und nicht erwerbstätige Ehe- beziehungsweise Lebenspartner keine Beiträge zahlen müssen, wenn sie Kinder erziehen oder Pflegeleistungen erbringen. Für alle anderen Ehepaare und eingetragenen Lebenspartnerschaften soll ein Beitragssplitting eingeführt werden.