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Regierung für Freizügigkeit bei Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen in der EUGesundheit/Antwort – 23.12.2010
Berlin: hib/MPI Die Bundesregierung setzt sich nach eigener Darstellung dafür ein, dass Patienten im Rahmen des Freizügigkeitsrechts grundsätzlich berechtigt sein sollen, Gesundheitsbehandlungen im EU-Ausland in Anspruch zu nehmen.
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Der Hausärzteverband in Bayern scheint überzogen zu haben. Nicht nur das BVA hat auf die Einhaltung rechtstaatlicher Grundsätze gedrängt, sondern die AOK Bayern hat nicht nur aufgrund der Drohungen der Ärzte in einem laufenden Vertrag die Reißleine gezogen und den Hausarztvertrag fristlos gekündigt, wie der Bayrische Rundfund unter BR-Online berichtet.
LINK: Ärztestreit: AOK kündigt Hausarztvertrag fristlos | Aktuell | BR.
Niedersachsens AOK privatisiert die Versorgung ihrer Schizophreniekranker Versicherten. Diese sollen zukünftig in die Zuständigkeit einer Pharmafirma übergeleitet werden. Es handelt sich um ca 13000 Patienten. Für diese Kranken wird die AOK ab 2011 von der AOK unter dem “Label” Integrierte Versorgung (IV) ein fester Betrag überwiesen. Mit dem Modell hofft die AOK auf Effizienzsteigerungen.
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Nachdem es im Gesundheitsausschuss schon gelaufen ist, stimmt wie nicht anders zu erwarten, auch der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie für die Erhöhung der Beiträge ab 1.1.2011 in der GKV. Die Diskussion beschäftigte sich mit den einschlägigen Unterlagen über den Gesetzentwurf der Bundesregierung, die Änderungsanträge der Fraktionen und die Gegenäußerung des Bundesrates. Die Kurzfassung der Debatte im Ausschuss entnehmen sie dem nachstehenden Text. Die Koalitionsfraktionen haben sich grundsätzlich nicht von dem einmal eingeschlagenen Weg des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung abbringen lassen. Siehe auch untenstehender Redebeitrag von Dr. Carola Reimann (SPD) 1. Lesung GKV-Finanzierungsgesetz (30.09.2010)
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Kann sich noch jemand daran erinnern, wann zum letzten Mal die Bemessungsgrenzen (Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze in der GKV) gesenkt wurden. Ist auch nicht so wichtig. Nachstehende Grenzen werden von der Arbeistministerin dem Kabinett zur Genehmigung für die GKV vorgeschlagen (Stand 27.09.). Am 13.10. im Kabinett beschlossen(?) und in der Länderkammer dann am 26.11. abgesegnet(?).
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Eigentlich ein prima Ergebnis für die “Besserverdienenden”. Wenn der Beschluss aber tatsächlich so gefasst wird, dann ist die ein weiterer Erfolg fürdie PKV gesteuerte und vom FDP Minister Rösler letztlich zu verantwortende Klientelpolitik. Weiterlesen
Da hat die Große Koalition mit ihrem Beschluss zur “kleinen Kopfpauschale” schon handwerklichen Murks verursacht und jetzt schließt sich die Schwarz/Gelbe Koalition nahtlos an. Auch ihre Absicht, säumige Zahler zusätzlich zur Kasse zu bitten, ist eine undurchdachte Aktion.
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Klinik muss Krankenakte nicht an Kasse herausgeben.
Das BSG hat in einem strittigen Verfahren angedeutet, dass die Herausgabe von Krankheitsakten an die Krankenkasse für die Verfolgung von Regreßansprüchen für Behandlungsfehler nicht möglich ist. Anders als bei Patienten mit einer Schadenersatzklage handelt es sich hier nicht um einen zivilrechtlichen Vertrag sondern um ein öffentlich- rechtliches Verhältnis zwischen Klinik und Kasse. Schadenersatz komme daher wohl nicht in Betracht. Weiterlesen