Rentenerhöhung zum 01.07.2019

Die Rentenerhöhung ab 01.07. des Jahres fällt in der erwarteten Höhe (siehe Bericht des Sozialbeirates vom Novemberr 2018) aus. Auch dieses Jahr ist die Steigerung über 3 Prozent angesiedelt. Das heißt: Auch in diesem Jahr liegt die Steigerung über der Inflationsrate und ergibt damit einen Nettozuwachs in der Kaufkraft.

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Änderung des Fremdrentengesetzes

Lieber spät als überhaupt nicht. Dies zumindest scheint sich die Fraktion der Bündnis90/Die GRÜNEN gedacht haben, als sie ihren Gesetzentwurf in den Bundestag einbrachten. Genau wissend, dass dieser Antrag in dieser Legislaturperioden nicht mehr in den Bundestag so kurz vor der Neuwahl  kommt. Also nur Stimmenfang beim betroffenen Personenkreis? Das wäre allerdings sehr billig. Wir hoffen, dass sich auch nach der Wahl noch Interesse für dieses Thema vorliegen. Übrigens vielleicht sollte man dann auch gleich das von vielen Betroffenen als Unrecht empfundene rückwirkend übertragene Ostrecht auf ehemalige DDR Bürger, die vor der Wiedervereinigung die DDR verlassen haben, im Sinne der Betroffenen positiv bereinigen.

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Rentenpaket im Kostenrahmen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, ihre bisherigen Einschätzungen zu den Mehrausgaben durch das Rentenpaket zu ändern. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/9513) auf eine Kleine Anfrage (18/8782) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin heißt es weiter, dass es derzeit noch keinen genauen Zeitplan zur Umsetzung der “solidarischen Lebensleistungsrente” gebe.

Mehr sektorenübergreifende Versorgung

Uns scheint die Klärung dieser Angelegenheit im Interesse der Patienten in der Tat regelungsbedürftig zu sein. Allein die Zuständigkeit liegt hier nicht nur beim Bund, sondern auch die Länder sind in diesem Bereich und sei es nur bei der Krankenhausplanung stark involviert. Wenn wir nur das quasi schon vorhandene sektorübergreifende Handeln bei der sog. Notarztbehandlung anschauen, dann sind doch hier schon mehr als den bisherigen Gesetzen zu entnehmen ist, die Krankenhäuser in Vorlage getreten, ohne dass diese dafür eine ausreichende Vergütung bekommen.

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Neuorganisation der Betriebsrenten

{gspeech}Es ist bekannt, dass sich eine Arbeitsgruppe im BMAS mit der Thematik befasst. Wie man hört, ist der Elan der daran Beteiligten nicht unbedingt sehr ausgeprägt. Wenn man die Anfrage der GRÜNEN liest, dann scheint es so zu sein, dass eine wohl nicht untergeordnete Mitarbeit von Außenstehenden erfolgt ist. Was uns unruhig macht ist allerdings der Hinweis, dass auch weiterhin die Entgeltumwandlung Gegenstand des Entwurfes sein soll.
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