Änderung in der Pflegeversicherung ab 1.1.17

Pflegeversicherung 2017

Höherer Beitragssatz für mehr Leistungen – Umstellung auf fünf Pflegegrade
04.01.2017·/Zum 01.01.2017 wurde die Pflegebedürftigkeit neu definiert. Die bisherigen Pflegestufen 0 bis III wurden hierzu in fünf “Pflegegrade” überführt. Im Vordergrund der Eingruppierung in Pflegegrade steht nicht mehr der minutengenaue Pflegebedarf, sondern die noch vorhandene Selbstständigkeit der Versicherten. Demenzerkrankungen werden hierbei stärker in den Fokus gerückt.

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Unabhängige Patientenberatung (UPD) mit deutlich verbesserten Beratungsangebot

Rund 4 Monate nach der Übernahme der UPD durch einen neuen Dienstleister meldet sich das BMG mit dem zuständigen Staatssekretär, Karl Josef Laumann (CDU) zu Wort. In einer ersten Würdigung der Arbeit stellt Laumann fest, dass sich das neue Angebot mit stark verbesserter Dienstleistung darstellt.  Nachstehend die Presseerklärung des BMG.

Bundesministerium für Gesundheit|11.05.2016

PRESSEMITTEILUNG
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Patientenberatung soll unabhängig bleiben

Die Frage der Unabhängigkeit steht in den Erörterungen im Vordergrund insbesondere seit die Frage der Neuausschreibung dieser Dienstleistung auf der Agenda steht. Sowohl die bisherigen Leistunganbieter, wie auch die neu in den Markt drängenden möglichen Anbieter sorgen für eine Diskussion in der die eine Seite der möglichen anderen Seite indirekt den Vorwurf macht, dass die Patientenberatung zukünftig nicht mehr unabhängig sein könnte.
(nachstehend der vollstständige Pressebericht einschließlich der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linken zur Kenntnis)

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