Änderung in der Pflegeversicherung ab 1.1.17

Pflegeversicherung 2017

Höherer Beitragssatz für mehr Leistungen – Umstellung auf fünf Pflegegrade
04.01.2017·/Zum 01.01.2017 wurde die Pflegebedürftigkeit neu definiert. Die bisherigen Pflegestufen 0 bis III wurden hierzu in fünf “Pflegegrade” überführt. Im Vordergrund der Eingruppierung in Pflegegrade steht nicht mehr der minutengenaue Pflegebedarf, sondern die noch vorhandene Selbstständigkeit der Versicherten. Demenzerkrankungen werden hierbei stärker in den Fokus gerückt.

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Pflegegesetz: Möglichkeit für eine zehntägige Auszeit für Pflegende beschlossen

Als Schnellinformation nachstehender Text des Parlamentarischen Pressedienstes zur Verabschiedung des Geseztes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Neben den positiven Elementen ragt als Negativum der Tatbestand heraus, dass die Regelungen im Wesentlichen nur von Beschäftigten in Betrieben ab 25 Beschäftigten aufwärts in Anspruch genommen werden kann. Weiterlesen

Pflegeversicherung verzeichnet Millionen-Überschüsse

Da hat also auch die Pflegeversicherung einige Einnahmen mehr, als es bisher vorausgesagt werden konnte. Dank der weiterhin guten Konjunktur. Klar, dass sofort die Begehrlichkeiten steigen, sich dieses vorübergehenden Finanzpolsters zu bedienen. Wir sagen: Hände weg von diesen Beitragsüberschüssen. Die Beiträge werden kurzfristig gebraucht.

Siehe auch:

News bei krankenkassen direkt: Pflegeversicherung verzeichnet Millionen-Überschüsse – Gesundheitsreform / Gesundheitsstrukturreform / Gesundheitsfonds.

Rösler: Entkoppelung der Gesundheitskosten von Lohnkosten

Minister Rösler, FDP  war am 16.12.09 im Gesundheitsschuss, gab weitere Auskünfte , die immer noch nicht aufzeigen,  auf welchem Wege er sein Vorhaben der  grundsätzlichen Veränderung der gesetzlichen Krankenversicherung umsetzen will.  Die Fragen der jetzt auftauchenden Finanzierungslücken in der GKV schiebt der neue “Superstar”  der alten Koalition zu und meint sich damit vor der Verantwortung drücken zu können. Dabei sitzt er doch mit dem größeren Teil der alten Koalition am Kabinetttisch, die das bisherige Vorgehen doch abgesegnet hat. Was da wohl die Kanzlerin sagen wird? Es bleibt dabei, die wirklichen Grausamkeiten für die vielen “kleinen Leute” kommen erst im Juni nächsten Jahres nach der NRW – Wahl. Ja wenn, denn bis dahin nicht die Wähler in NRW begriffen haben,  dass ihre Wahl auch darüber entscheidet, ob die Klientelpolitik der FDP abgewählt wird. Wenn NRW falsch wählt, können sie sich schon auf die Kopfpauschale und zusätzliche Abgaben für die Pflegeversicherung einstellen. Wenn sie allerdings Pharmaunternehmer sind, dürfen sie sich auf unverändert gute und steigende Einkünfte freuen. Nachstehend der Bericht aus dem Ausschuss. Weiterlesen

Bestimmungen zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erlassen

Deutscher Bundestag – 23.06.2009

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/STO) In mehr als der Hälfte der 16 Bundesländer sind nach Angaben der Bundesregierung Bestimmungen zur Einrichtung sogenannter Pflegestützpunkte erlassen worden. Wie die Regierung in ihrer Antwort (16/13328) auf eine Kleine Anfrage (16/13242) der FDP-Fraktion berichtet, haben die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein dazu Allgemeinverfügungen erlassen und Brandenburg Einzelbestimmungen zur Einrichtung von 3 Pflegstützpunkten. Darüber hinaus sei über die Einrichtung von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg eine Kooperationsvereinbarung und in Niedersachsen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen worden.

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