Mehr sektorenübergreifende Versorgung

Uns scheint die Klärung dieser Angelegenheit im Interesse der Patienten in der Tat regelungsbedürftig zu sein. Allein die Zuständigkeit liegt hier nicht nur beim Bund, sondern auch die Länder sind in diesem Bereich und sei es nur bei der Krankenhausplanung stark involviert. Wenn wir nur das quasi schon vorhandene sektorübergreifende Handeln bei der sog. Notarztbehandlung anschauen, dann sind doch hier schon mehr als den bisherigen Gesetzen zu entnehmen ist, die Krankenhäuser in Vorlage getreten, ohne dass diese dafür eine ausreichende Vergütung bekommen.

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“Rürup-Renten” mit Zertifizierung

Finanzen/Antwort – 18.11.2011 Berlin: hib/HLE

Seit 2010 ist noch kein Zertifizierungsantrag für Basisrentenverträge endgültig abgelehnt worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort 17/7593 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke 17/7342 zu den Erfahrungen mit der steuerlich geförderten Basis- oder „Rürup-Rente“ mit. Bis zum 21. Oktober 2011 seien 643 Anträge auf Zertifizierung von Musterverträgen für Basisrenten gestellt worden, von denen einige noch nicht entschieden seien.

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Antrag auf Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten

Der Titel müüste um den Zusatz “Verbesserung der Maßnahmen der Rehabilitation” ergänzt werden. Die Oppositionparteien überbieten sich zurzeit mit Forderungen zur Änderung des gültigen “Erwerbminderungsrechtes”.  Das Problem der sich anbahnenden Altersarmut für breite Bevölkerungskreise ist mit dem Antrag der “Linke” auch nicht zu vermeiden, sondern ggf. nur für bestimmte Personenkreise zu mildern.  Die Altersarmut muss mit anderen Maßnahmen bekämpft werden. Dem Antrag der “Linken” wird das übliche Schicksal von Anträgen einer Oppositionspartei beschieden sein, auch wenn die Ansätze des Antrages in die richtige Richtung zeigen. Eines ist auf jeden Fall notwendig: Das Erwerbsminderungsrecht ist auch wie das Berufsunfähigkeitsrecht zu reformieren. Weiterlesen

Zusatzbeitrag: Wie hoch sind die Verwaltungskosten

Die grandiose Idee der großen Koalition war es einen  Gesundheitsfonds zu schaffen, aus dem jede Kasse nach der einem bestimmten Schlüssen die notwendigen Zuwendungen für erhalten solle um die entstandenen Kosten zu finanzieren. Der Fonds war von vornherein unterfinanziert, so dass die eingefügte Regel, dass Kassen, die mit dem überwiesenen Geld nicht auskommen, einen Zusatzbeitrag bis zur Höhe von 1% des Bruttolohns / Rente bis zur Beitragsbemessungsgrenze erheben dürfen. Bis zu einem Beitrag von 8,00 Euro, ist ein Einkommensnachweis nicht vorzulegen.

Schon jetzt müssen die ersten Kassen, und weitere werden folgen, einen Zusatzbeitrag erheben. Die Frage nach der Höhe der Verwaltungskosten, wenn eine Kasse tatsächlich einen Zusatzbeitrag erheben muss, wurde  bei der Fassung des Gesetzes nicht gestellt. Es wäre hier zu billig, wenn man handwerkliche Fehler der Ministerialbürokratie unterstellen würde. Diesem Problem wurde bewusst seitens der Politik kein Aufmerksamkeit   gewidmet. Weiterlesen

Sozialversicherungsanlagevorschriften

Im Zuge der Finanzkrise und der “Pleite” von Lehmann-Brothers  wurde die Frage der sicheren Anlage von Beitragsgeldern der Sozialversicherungsträger diskutiert. Dies führte wohl zur Anfrage der Fraktion “Die LINKE” im Bundestage. Die Antwort der Bundesregierung führt aus, dass die Sozialversicherungsträger – soweit es feststellbar ist – die Vorschriften für eine sichere Geldanlage nach § 80 des SGB IV eingehalten wurden.  Nachstehend die Antwort der Bundesregierung:

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