Rentenerhöhung zum 01.07.2019

Die Rentenerhöhung ab 01.07. des Jahres fällt in der erwarteten Höhe (siehe Bericht des Sozialbeirates vom Novemberr 2018) aus. Auch dieses Jahr ist die Steigerung über 3 Prozent angesiedelt. Das heißt: Auch in diesem Jahr liegt die Steigerung über der Inflationsrate und ergibt damit einen Nettozuwachs in der Kaufkraft.

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Rentenerhöhung zum 01.07.2017

(Berlin-BMAS)·Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 1. Juli 2017 fest: In Westdeutschland steigt die Rente um 1,90 Prozent, in den neuen Ländern um 3,59 Prozent. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert (Ost) nun 95,7 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 94,1 Prozent).

Rentenanpassung zum 01.07.16 – Westen 4,25 % und Osten 5,95% Erhöhung

Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 1. Juli 2016 fest: In Westdeutschland steigt die Rente um 4,25 Prozent, in den neuen Ländern um 5,95 Prozent. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert (Ost) nun 94,1 Prozent seines Westwertes (bisher: 92,6 Prozent).

Quelle: Rentenanpassung zum 01.07.16 – Westen 4,25 % und Osten 5,95% Erhöhung

Rentenlücke zwischen Mann und Frau

Die Anfrage der Grünen lässt die Frage aufkommen, ob die aktuelle Rentenformel angepasst angepasst werden soll. Wenn ja, dann wie? Ein Genderfaktor ist bisher nicht vorgesehen. Wir sind gespannt, was nach der Beantwortung der Fragen durch die Regierung an Vorschlägen im Gesetzgebungsverfahren kommt. Vielleicht eine Abkehr vom Äquivalenzprinzips? Das heißt für jeden eingezahlten Euro in die Rentenversicherung entsteht ein Anspruch auf Rente. Wer mehr zahlt, bekommt auch eine höhere Rente. So einfach ist das. Und wie  soll das jetzt geändert werden?

Die Anfrage der Grünen nachstehend  aus dem Parlamentarischen Pressedienst zur Kenntnis.

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Entgeltoptimierungen “nicht unproblematisch”

Es ist auch für die Ansprüche der Beschäftigten gegenüber der Rentenversicherung nicht unproblematisch, wenn eine sog. Entgeltoptimierung vorgenommen wird. Denn neben der Steuerfreiheit entsteht auch die Beitragsfreiheit zur RV.  Keine Beitragszahlung führt zu der späteren Wirkung, dass darauf auch keine Rentenansprüche entstanden sind.  Sehen sie auch nachstehend: Auszug aus dem parlamentarischen Pressedienst