Auch jüngere Arbeitnehmer erhalten eine Auskunft

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet:

Arbeitnehmer bekommen einmal im Jahr ihre Renteninformation. Das gilt für Arbeitnehemer, die  mindestens 27 Jahre alt sind und schon 60 Monate in die Rentenkasse eingezahlt haben. Alle anderen können das Schreiben beantragen. Müssen aber über ein vollständig geklärtes Rentenkonto verfügen.

Die jüngere Arbeitnehmer müssen sich diese Daten anfordern um feststellen zu können, ob die im Versicherungsverlauf ausgewiesenen Ansprüche weitere Sparmaßnahmen für die Altervorsorge auslösen müssen.

Quelle:
Infos der Deutschen Rentenversicherung Bund

Hoffen auf ein neues Sofa – Altersarmut konkret

Die SZ befasst sich in Ihrem Artikel mit einer Altersarmut, die nicht dadurch entstanden ist, dass die Personen nicht gearbeitet haben. Nein hier geht es um die Personenkreise, die aufgrund geringfügiger Beschäftigung z.B. als Mitarbeiterin im Betrieb der Eltern keine ausreichende Vorsorge für das Alter getroffen haben oder haben treffen lassen. Hier muss gefragt werden, ob z.B. solche Lebensläufe besser abgesichert werden können bzw. wie darauf hingewirkt werden kann, dass zumindest in den Familienbetrieben für eine ausreichende Altersversorgung gesorgt werden kann. Bei den Handwerksbetrieben ist es mit der Handwerkersozialversicherung schließlich auch gelungen.


Quelle:

Hoffen auf ein neues Sofa – Service – sueddeutsche.de.