Rente wird nicht ausreichen, den Lebensstandard zu sichern

Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag über die gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gutachten des Sozialbeirats. Die Veröffentlichung des Bundestages zeigt auf, dass die Eckdaten des Rentenversicherungsberichtes darauf hinweisen, dass es lt. den vorgenommenen Modellrechnungen bis zu Jahr 2023 zwar einen Anstieg der Renten um insgesamt 25% geben wird. Doch sinkt im Gegenzug das sog. Sicherungsniveau für den Einzelnen Versicherten, also die Rente, die ein Arbeitnehmer zu erwarten hat. Danach wird ein Ruheständler, der 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, im Jahr 2009 noch 52 % seines durchschnittlichen Netto-Monatseinkommen (vor Steuern) erhalten. Weiterlesen

Raffelhüschens Welt – Mathematik für die Versicherungwirtschaft?

(Red. DRV-Gemeinschaft) Wo, wenn nicht in der BILD Zeitung wird dem Lobbyisten Raffelhüschen eine Plattform für seine Thesen gegeben. Der Prof., der sowohl der Versicherungswirtschaft wie auch dem von den „Unternehmern” gesponserten Verein „Neue soziale Marktwirtschaft (NSMW)” nahe steht, hat wieder zugeschlagen. Wenn er auch einige Ausführungen von BILD anders interpretiert sehen will, so bleibt doch hängen, dass der mathematische Sachverstand wieder dazu benutzt wird, der Versicherungswirtschaft das Wort zu reden. Nicht nur die Renten-Prognose mit dem Zeitfenster 2060 ist angreifbar, sondern auch die Aussage, dass zukünftige Rentner keine Verzinsung zu erwarten haben, wird von maßgeblichen Institutionen so z.B. des Sachverständigenrates nicht bestätigt sondern schlichtweg als falsch bezeichnet. Gerade die jetzige Finanzkrise macht deutlich, dass gerade die umlagefinanzierte Rentenversicherung durch nichts zu toppen ist.

Lesen sie selbst, die Pressemeldung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) :


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CSU-Politiker fordert von Rentnern Urlaubsverzicht

Einen – man könnte glauben – satirischen Beitrag  im Sommerloch hat  rechtzeitig vor den Wahlen der CSU Politiker Johannes Singhammer lt. dpa  einen hirnverbrannten Vorschlag abgelassen. Manchmal wäre es besser, wenn man vor dem Sprechen das Gehirn einschalten würde. Verlangen kann man das allerdings nicht. Aber lesen sie die Ausführungen.  Zugleich auch den Beitrag in dieser Nachricht zur Rentengarantie.


Zitat:

CSU-Politiker fordert von Rentnern Urlaubsverzicht

Berlin – Der CSU-Politiker Johannes Singhammer hat Rentner zu einen Ur­laubsverzicht aufgefordert, um mit dem eingesparten Geld junge Leute zu unter­stützen. „Die Jungen haben die Pflicht, sich um die Älteren zu kümmern”, sagte der familienpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion der „Bild”-Zei-tung. „Gleichzeitig fände ich es schön, wenn auch Ältere ein Zeichen setzen. Diejenigen, die es sich leisten können, sollten hin und wieder mal auf einen Ur­laub verzichten und so mit den Ersparnissen die junge Generation unterstüt­zen.” Der Urlaubs-Verzicht könne das Verhältnis zwischen Jung und Alt ver­bessern.

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Deutscher Bundestag: Rente: Geschiedene Frauen haben nur geringes Einkommen

Im Bundestag – 16.06.2009

Rente: Geschiedene Frauen haben nur geringes Einkommen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Frauen zwischen 65 und 70 Jahren verfügen im Durchschnitt über ein Nettoeinkommen von 913 Euro, Männer gleichen Alters dagegen über ein Nettoeinkommen von 1.631 Euro. Das führt die Bundesregierung unter Bezugnahme auf den Alterssicherungsbericht 2008 in ihrer Antwort (16/13135) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/12937) aus. Darin hatten sich die Liberalen nach der Situation der Alterssicherung von Frauen erkundigt. Die Bundesregierung schreibt weiter, dass vor allem verheiratete Frauen, die aufgrund geringer eigener Erwerbsbeteiligung bereits während der aktiven Phase auf das Einkommen des Ehemanns angewiesen waren, auch im Alter auf dessen Einkommen angewiesen bleiben. Geringere eigene Alterssicherungsleistungen seien in diesen Fällen kein Ausdruck einer unzureichenden individuellen Einkommenssituation im Alter, sondern Ergebnis einer früheren traditionellen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, heißt es in der Antwort.

Bei Alleinstehenden ergebe sich ein differenziertes Bild, schreibt die Bundesregierung weiter. So verfügten hinterbliebene Frauen und Männer im Durchschnitt über ein höheres Einkommen als Verheiratete, Geschiedene oder Ledige. Geschiedene Frauen besäßen in der Gruppe der alleinstehenden Frauen die geringsten Einkommen. Sie verfügten in den alten Bundesländern aufgrund des Versorgungsausgleichs im Scheidungsfall im Durchschnitt zwar über die zweithöchsten eigenen Alterssicherungsleistungen und würden außerdem die höchsten zusätzlichen Einkommen unter den alleinstehenden Frauen aufweisen. Allerdings kommen, laut Bundesregierung, bei ihnen nur geringe Alterssicherungsleistungen aus den Ansprüchen des Ehemanns hinzu. Ledige Frauen dagegen erreichten im Vergleich zu anderen Familienstandskategorien den höchsten Anteil an eigenen Alterssicherungsleistungen. Ledige Frauen in den alten Bundesländern erreichten rund 85 Prozent des Nettoeinkommens lediger Männer. Im Osten seien dies 96 Prozent des Einkommens.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine, Sebastian Hille, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein

Ein Arbeitsleben mit Niedriglohn reicht nicht für die Rente

Der nachstehende Artikel ist eine Presseerklärung der Böckler-Stiftung zum Thema Geringverdiener und zukünftige Rentenhöhe. Ein lesenswerter Beitrag, der auch unsere Auffassung stützt. Der Artikel wurde am 8.10.13 ergänzt um eine pdf-Datei des WSI zu Mindestlöhnen nach dem Arbeitnehmerübersendegesetz – eine Evalution ´.


Ein durchschnittlicher Niedriglohnbeschäftigter hat keine Chance, mit seinen Beiträgen eine Rente über der Grundsicherung zu erzielen – auch nicht mit 45 Beitragsjahren.

Zum anderen müsse die “weitere Reformdebatte nicht nur das Rentensystem, sondern vor allem das Lohnsystem in den Blick nehmen”, schreibt der WSI-Forscher. Mindestlöhne sowie ein “umfassendes Reformprogramm zur Ent-Prekarisierung und Re-Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen” würden einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das Risiko wachsender Altersarmut zu entschärfen.

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Rentenerhöhung

Für die Rentner steht eine Erhöhung ins Haus, die zwar immer noch nicht die Inflationverluste der vergangenen Jahre ausgleicht, die aber die höchste Erhöhung seit 2002 ist. Vermutet wird, wie sie dem nachstehenden Text aus den “Sozialpolitischen Nachrichten vom 18.0.3.09 von Ver.di entnehmen können, dass diese Erhöung der anstehenden Bundestagswahl geschuldet ist.


Zitat:

Am 16.3.2009 hat der Bundesarbeits- und Sozialminister Olaf Scholz eine gute Botschaft für die Rentnerinnen und Rentner verkündet: Nach drei Jahren der Nullrunden (2004-2006), einer Minianpassung im Jahr 2007 von 0,54 % und einer Anpassung von 1,1 % zum 1.7.2008 sollen zum 1.7.2009, knapp 3 Monate vor der Bundestagswahl, die Renten in den alten Bundesländern (aBL) um 2,41 %, in den neuen Bundesländern (nBL) um 3,38 % ansteigen. Zuletzt hatte es eine Anpassung in einer ähnlichen Höhe in den aBL zum 1.7.2002 (2,16 %) und in den nBL zum 1.7. 1994 (3,45 %) gegeben.
Diese Rentenanpassung ist nur möglich geworden, weil im letzten Jahr der die Rentenanpassung kürzende „Riester-Faktor“ um zwei Jahre verschoben wurde. Da nach der Bundestagswahl alle Kürzungsfaktoren wieder ungebremst „zuschlagen“, werden die Rentenanpassungen der Jahre 2010 bis 2012 sehr wahrscheinlich deutlich unter 1 % liegen.

Zitat Ende:

Im Alter droht Armut

Im Alter droht Armut. Die Boeckler-Stiftung  hat eine Studie erstellt, die sich mit den voraussichtlichen Rentenhöhen in Jahre 2030 beschäftigt. Aus der Statistik geht hervor, dass insbesondere die “Geringverdiener” von Altersarmut betroffen sein werden. Sicherlich wird jetzt von interessierter Seite wieder auf die Möglichkeit der Vorsorge über die Riester-Rente verwiesen.

Allerdings müssen da wohl  Hinweise gegeben werden, wie denn ein z.B. Hartz IV Empfänger, die notwendigen Eigenbeiträge von seinem Einkommen abzweigen soll. Für seriöse Vorschläge, werden dann wohl offene Ohren zu finden sein.


o812-altersarmut