DDR-Altübersiedler und – Flüchtlinge vor Rentenminderungen schützen

Der Antrag der SPD Fraktion im Bundestag zielt darauf hin die Altübersiedler- und Flüchtlinge aus der DDR vor Rentenminderungen zu schützen. Es handelt sich um den Personenkreis, der vor dem Fall der Mauer in die Bundesrepublik gekommen ist. Für diesen Personenkreis soll das Fremdrentengesetz gelten. Mit einer Ausnahme: Sollte sich beim Vergleich der heute erzielten Renten mit einer Neuberechnung nach dem Fremdrentengesetz herausstellen, dass die Rente mit Fremdrentengesetz niederiger ist, soll durch ein Antragsverfahren sichergestellt werden, dass die höhere Rente erhalten bleibt. Mit dieser Regelung wird deutlich, dass es auch bei Berücksichtigung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz zu niedrigeren Rentenleistunen kommen kann und damit eine Schutzklausel für die Rente eingeführt werden muss.

Zitat Parlamentarischer Pressedienst.

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/JMB) Die Bundesregierung soll DDR-Altübersiedler und –Flüchtlinge vor Rentenminderungen schützen. Dies fordert die Fraktion der SPD in einem Antrag (17/5516). Deshalb soll die Regierung eine Regelung für Bestandsübersiedler schaffen, die vor dem Mauerfall ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik hatten. Aus Sicht der Abgeordneten hat die Bundesregierung dabei die Möglichkeiten für die konkrete Ausgestaltung der aus Sicht der Fraktion anzustrebenden Ausnahmeregelung nach Gesichtspunkten zu prüfen, die sich etwa am Mauerfall als Stichtag orientieren. Demnach soll nach Willen der Abgeordneten gewährleistet werden, dass Rentenansprüche von Altübersiedlern, die nach dem 31. Dezember 1936 geboren und bis zum Fall der Mauer in die Bundesrepublik gekommen sind, nach den Tabellenwerten 1-16 des Fremdrentengesetzes (FRG) zu bewerten sind. Die bestehende Vertrauensschutzregelung soll dahingehend ergänzt werden, dass auch jene Übersiedler Vertrauensschutz genießen, die tatsächlich noch nicht mit der Auflösung der DDR und der Wiedervereinigung rechnen konnten. Damit soll dem Flüchtlings- und Übersiedlerstatus Rechnung getragen werden. Zum anderen soll die nach Willen der Parlamentarier neu zu schaffende Regelung den Zeitpunkt der Ausreise als Nachweis berücksichtigen.

Aus Sicht der Fraktion erklären sich die ”hohen finanziellen Verluste“ in der gesetzlichen Rente der Betreffenden schon in ihrem Flüchtlings- und Übersiedlerstatus, da ihre Ansprüche gegenüber der DDR-Sozialversicherung mit der Flucht beziehungsweise Übersiedlung verloren gingen. Die Fraktion fordert außerdem, um eine Schlechterstellung durch die Ausnahmeregelung zu vermeiden, müsse auf Antrag eine Vergleichsberechnung erfolgen. Dabei sei ein Stichtag zu empfehlen, bis zu dem ein Antrag auf Vergleichsberechnung erfolgen müsse. Weil sich aus Sicht der Abgeordneten die Anwendung der FRG-Tabellenentgelte auch ungünstig auf den individuellen Rentenanspruch auswirken kann, müsste eine gesetzliche Neuregelung eine Neufeststellung der Renten auf Antrag vorsehen. Für die Beantragung soll nach Willen der Parlamentarier ein Stichtag festgelegt werden, bis zu dem Anträge eingereicht werden können. Damit soll Versicherten wie auch Rentenversicherungsträgern ein verbindlicher Rahmen gegeben werden.

Zitat Ende.