Familienpflegezeit tritt am 1. Januar 2012 in Kraft

Familienpflegezeit tritt am 1. Januar 2012 in Kraft Der Bundesrat hat am 25.11.2011 dem Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zugestimmt. Kernpunkt des Gesetzes ist die Einführung einer Familienpflegezeit. Sie sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Grundlage hierfür bildet ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Wird hierin zum Beispiel die Arbeitszeit in der Pflegephase auf 50 Prozent reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts – so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Tragende Säule ist dabei die zinslose Refinanzierung des durch den Arbeitgeber aufgestockten Entgelts durch ein Bundesdarlehen. Steigender Pflegebedarf

Der Bedarf einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist in Deutschland hoch: Von den 2,42 Millionen Menschen in Deutschland, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, werden knapp 1,7 Millionen Menschen zu Hause versorgt – durch Angehörige und ambulante Dienste.  76 Prozent der Berufstätigen möchten ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen. Quelle: BMFSFJ

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet und kann damit ab 01.01.2012 in Kraft treten. Links zum Thema:Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

via News bei krankenkassen direkt: Familienpflegezeit tritt am 1. Januar 2012 in Kraft – Gesundheitsreform / Gesundheitsstrukturreform / Gesundheitsfonds.

 

Siehe auch Bundesrat:

Drucksache 671/1/11

Drucksache 671/11(B)

Der Bundesrat hat sich grundsätzlich negativ ausgesprochen (den Antrag abgelehnt)  und detaillierte Vorschläge für eine Verbesserung der Gesetzeslage gemacht. Die Regierung ist nicht darauf eingegangen . Der BR verzichtet jedoch auf eine Einschaltung des Vermittlungsausschusses.