FDP: Vorstellungen zur Reform der Rentenversicherung

Im Rahmen der Diskussion des Koalitionsvertrages wurde die Frage aufgeworfen, wie denn die FDP, die sich ja im Koalitionsvertrag ziemlich deutlich mit ihren Vorstellungen zur Krankenversicherung  – wie es scheint – durchgesetzt hat,  zum Bereich der “Rentenversicherung” für Vorstellungen hat. Der Bereich der Rentenversicherung ist im Koalitionsvertrag  eher wenig beschrieben. Es wird noch nicht einmal eine der sonst angeführten Kommissionen oder Expertenrunden eingesetz. Im Bereich der Veröffentlichungen der FDP haben wir den nachstehenden Beitrag gefunden. Dieser Beitrag zeigt auf, dass auch hier die Absicht von der FDP verfolgt wird , die solidarisch finanzierte Altersversorgung als “Grundsicherung” erheblich zu verändern. Die Philosophie der FDP ist, auch die Absicherung der Versorgung im Alter zu mindestens 50%  der privaten Versicherungswirtschaft zu überlassen.  Es ist aber anzunehmen, dass dieses Kapitel – wie auf dem “Dreikönigstreffen” vom Generalsekretär angekündigt – bei der Erstellung des neuen Parteiprogramms angefasst wird. Die Grundüberzeugungen, die sich im nachstehenden Beitrag wiederfinden, dürften dabei aber unverändert bleiben. Aber lesen sie selbst:

Deutsche Rentenpolitik bedarf einer schnellen und nachhaltigen Reform

Die in der Umlage finanzierte gesetzliche Rente kann aufgrund der steigenden Zahl von Rentenbeziehern einerseits und sinkender Anzahl von Beitragszahlern andererseits immer weniger die Rolle der Lebens-standardsicherung übernehmen. Gab es 1995 noch 16 Mio. Rentner, waren es 2005 schon 20 Millionen und dieser Anstieg wird anhalten. Die Zahl der Beitragszahler sank von 2001 bis 2005 wegen der wirtschaft-lichen Stagnation um 1,5 Mio. und wird in wenigen Jahren aufgrund der geburtenschwachen Jahrgänge weiter deutlich abnehmen.

Bereits kurzfristig müssen dafür die Weichen in der Rente neu gestellt werden, denn die Notoperationen der letzten Jahre sind erfolglos verpufft. Der Rentenbeitrag steigt 2007 aufgrund anhaltender Defizite auf 19,9 Prozent. Eigentlich sollte der Beitragssatz laut Rentenversicherungs-nachhaltigkeitsgesetz bis 2010 auf 18,6 Prozent sinken!
Eine kurze Auflistung der Notmassnahmen der letzten Jahre verdeutlicht das Fehlen einer konsistenten Rentenpolitik: Von 2001 bis 2005 wurde die Schwankungsreserve in Höhe von über 12 Mrd. Euro aufgebraucht. Die Beitragsbemessungsgrenzen wurden übermäßig angehoben. 2004 wurden die Immobilienreserven der Gesetzlichen Rentenversicherung im Wert von 2,4 Mrd. Euro veräußert. Im Jahr 2005 musste der Bund erstmals mit Krediten die Liquidität der Rentenversicherung sicherstellen. 2006 wurde ein 13. Monatsbeitrag in Höhe von 10 Mrd. Euro eingezogen. Dennoch steigt 2007 der Beitragssatz auf 19,9 Prozent. Für 2008 wird dennoch mit einem neuen Defizit von 2,6 Mrd. Euro gerechnet.
Die FDP tritt bei den notwendigen Rentenreformen für Generationen-gerechtigkeit ein. Vor diesem Hintergrund lehnt die FDP den von Rot-Grün entworfenen und von Schwarz-Rot weiterverfolgten langfristigen Plan ab, in Zukunft einen Rentenbeitrag von 22 Prozent und wenn nötig mehr zu erheben, nur um die gesetzliche Rente als wichtigste Säule der Alterssicherung zu erhalten. Die FDP will den Beitragssatz langfristig bei 19 Prozent halten. Nur das ist den Beitragszahlern und einer verantwortlichen Wirtschaftspolitik langfristig zuzumuten. Es ist ungerecht, wenn die heute 20-jährigen 22 Prozent Beitrag zahlen sollen und selber 32 Prozent weniger Rente beziehen sollen als heute. Zudem führt dies zu einer zu großen Belastung des Faktors Arbeit.
Die gesetzliche Rentenversicherung muss stattdessen mit dem liberalen Rentenkonzept so weiterentwickelt werden, dass sie modernen Erwerbs-biographien gerecht wird. Dafür soll es jedem offen stehen, zu wählen, wann er in Rente gehen möchte. Der individuelle Renteneintritt darf aber keine Subvention zu Lasten der übrigen Beitragszahler bedeuten, er kann nur mit entsprechenden Rentenabschlägen erfolgen.
Die heute existierenden engen Zuverdienstgrenzen bei Frührentnern sollen entfallen. So können Bürger ihre Rentedurch Nebenverdienste aufstocken und stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, wenn in etwa 5 Jahren wegen des Geburtenrückgangs immer weniger junge Menschen arbeiten werden.
In der Folge der Beitragszielsetzung von 19 Prozent kann die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr die Aufgabe der Lebensstandardsicherung übernehmen, sondern nur noch eine erhöhte Basissicherung darstellen. Bei der Lebensstandardsicherung wird daher die betriebliche und private Altersvorsorge künftig eine tragende Rolle einnehmen. Ziel liberaler Rentenpolitik ist, dass die private und betriebliche Vorsorge nach einer Übergangsphase die gesetzliche, umlagefinanzierte Rentenversicherung so ergänzt, dass individuelle Vorsorge und gesetzliche Rente je etwa zur Hälfte zur Alterssicherung beitragen.
Der Aufbau privater und betrieblicher Vorsorge wird aber nur ungenügend gefördert. Die Riesterrente wird zwar von den Bürgern in steigender Zahl in Anspruch genommen. Allerdings haben von den etwa 30 Millionen potentiell Förderberechtigten bis Mitte 2006 nur 6 Millionen einen Riestervertrag abgeschlossen. Zudem brach zeitgleich mit dem Anstieg der Riesterabschlüsse die Zahl der Kapitallebensversicherungen um die Hälfte ein, da dort 2005 das Steuerprivileg entfallen war. Viele Riesterabschlüsse wurden also von Menschen getätigt, die vorher eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben.
Die Förderung muss künftig allen Bürgern offen stehen, für ein breites Spektrum an Vorsorgeprodukten angelegt sein und darf keine bürokratischen Hürden beinhalten. Heute haben nur Personen, die ohnehin gut abgesichert sind – Beamte und gesetzliche Versicherte – einen Anspruch auf Riesterförderung. Gerade Geringverdiener und Selbständige brauchen diese Förderung aber auch!
Leider will die schwarz-rote Koalition aber die abgabenfreie Entgeltumwandlung 2008 auslaufen lassen. Dies wird der Verbreitung von Betriebsrenten aber enormen Schaden zufügen. Die private und betriebliche Altersvorsorge muss so eingerichtet sein, dass sie den Bedürfnissen moderner Erwerbsbiographien mit wechselnden Arbeitgebern und Beschäftigungen gerecht werden. Die FDP strebt an, die Erziehungsleistungen von Eltern verstärkt in der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu fördern. Kindererziehenden, denen wegen der Kosten für die Kindererziehung weniger Geld zum Aufbau einer privaten/betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung steht als Kinderlosen, soll eine verbesserte steuerliche Förderung/Zulagen bei der Altersvorsorge zu Gute kommen.
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