Die Details nach einer Scheidung werden zum 1. September neu geregelt. Zypries: Frauen bekommen in Zukunft wirklich die Hälfte
Von Friederike Nagel
Bis ans Ende ihrer Tage - so lange bleiben immer weniger Deutsche mit ihrem Partner zusammen. Jede dritte Ehe wird geschieden. Und obwohl das bisweilen kein schöner Prozess ist, so herrscht zumindest in einem Punkt ab Herbst mehr Klarheit: Der finanzielle Ausgleich unter geschiedenen Eheleuten wird nämlich grundsätzlich neu geregelt. Der Bundesrat stimmte vergangene Woche der Reform des Versorgungsausgleichs zu. Das Gesetz soll die Verteilung von Renten-und Pensionsansprüchen nach einer Scheidung einfacher und gerechter machen.
Alle erworbenen Ansprüche aus der Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, betrieblichen und sonstigen Formen der Alters versorge wie beispielsweise aus Anwartschaften in berufsständischen Versorgungswerken werden je zur Hälfte geteilt. Das Gesetz tritt zum 1. September in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an greift auch die Reform des familiengerichtlichen Verfahrens, mit der ein Großes Familiengericht eingeführt wird.
Nach den Worten von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) war das alte Recht zu kompliziert geworden und für die Bürger nicht mehr verständlich. „In Zukunft machen wir schon bei der Scheidung einen klaren Schnitt. Jede Versorgung, die während der Ehe erworben wurde, wird im Regelfall im jeweiligen Versorgungssystem geteilt", sagt die Ministerin. Der neue Ausgleich sei gerechter und transparenter. „Frauen, die ihre Arbeit im Interesse der Familie zurückgestellt haben, bekommen in Zukunft wirklich die Hälfte der in der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte des Mannes", sagt Zypries.
Den Versorgungsausgleich gibt es seit 1977, in den neuen Bundesländern seit 1992. Bisher musste in jedem Fall ein Versorgungsausgleich eingeleitet werden. Darauf wird künftig verzichtet, wenn beide Ehepartner in etwa die gleichen Ansprüche erworben haben. Bei Ehen, die kürzer als drei Jahre dauerten, findet ein Ausgleich zudem nur dann statt, wenn einer der beiden Partner dies ausdrücklich beantragt. Das Gesetz gilt auch für Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Mit der alten Regelung konnten gewis-se Ansprüche, beispielsweise aus Lebensversicherungen oder Riester-Verträgen, erst von den Begünstigten eingefordert werden, wenn beide Partner in Rente waren. In der Realität vergaßen aber viele, den Anspruch nach langer Zeit noch geltend zu machen, heißt es in Expertenkreisen. Das Entscheidende an der neuen Regelung ist, dass nun schon bei der Scheidung ein klarer Schnitt gemacht werde. Egal, ob es sich um die gesetzliche Rente, die Pension eines Bundesbeamten, eine Betriebsrente oder einen Riester-Vertrag handelt: Jede Versorgung, die während der Ehe erworben wurde, werde im Regelfall im jeweiligen Versorgungssystem geteilt, heißt es. Praktisch läuft der neue Versorgungsausgleich so ab, dass die Frau ein eigenes Konto beim Versorgungsträger des Mannes bekommt und umgekehrt. Dort wird jeweils die Hälfte des Anspruchs gebucht. Besitzt einer von beiden einen Riester-Vertrag, erhält der andere ein eigenes Guthaben bei der privaten Versicherung.
Der Versorgungsausgleich wird von einem Familiengericht festgelegt. Weil das neue Recht einfacher ist, erwartet Zypries, dass die Verfahren künftig auch kostengünstiger werden. Experten gehen davon aus, dass der neue Versorgungsausgleich nun gerechter und transparenter wird. Davon profitierten vor allem die Eheleute. Profitieren werden auch die Anwälte und die Justiz. Die alte Regelung war so kompliziert, dass nur noch wenige Experten mithalten konnten. Denn bisher galt, dass alle Anwartschaften in einen Topf geworfen wurden. Zwar sollen spezielle Computerprogramme durch komplizierte Berechnungen die Ergebnisse zusammenfassen, die verschiedenen Versorgungen miteinander vergleichbar machen und danach aufteilen. In der Praxis ist das jedoch ein sehr komplexes Verfahren, das für viele Experten - und Richter - sehr mühsam geworden war. Das neue Recht dagegen gilt als klarer und verständlicher.