Korruption im Gesundheitswesen

Nun kommt doch noch Bewegung in das Verfahren. Der parlamentarische Pressedienst berichtet, dass über die unterschiedlichen Anträge der Parteien, die SPD., Die Linke, Grüne zm Thema Korruption eine öffentliche Anhörung stattfinden soll. (siehe nachstehender Text). Allerdings einen Antrag oder gar eine Gesetzesvorschlag der Koalition ist nicht in der Beratung bzw. Anhörung. (siehe unserer Artikel: Korrupten Ärzten soll Haftstrafe drohen)


 Gesundheitsausschuss

Berlin: (hib/STO) Mehrere Oppositionsanträge zum Thema „Korruption im Gesundheitswesen“ sind am 17.04.2013 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses.
Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (17/12213) die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem Korruption im Gesundheitswesen generell unter Strafe gestellt wird. Es sei notwendig, klar zum Ausdruck zu bringen, dass Bestechung und Bestechlichkeit hinter dem Rücken der Patienten und zu Lasten des Gesundheitssystems kein Kavaliersdelikt seien, sondern einen Straftatbestand darstellten, heißt es in der Vorlage. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe durch seinen Beschluss vom 29. März 2012 klargestellt, dass „korruptives Verhalten“ von niedergelassenen Vertragsärzten nach dem geltenden Strafrecht nicht strafbar sei. Hier bestehe „eine Regelungslücke, die geschlossen werden muss“.Nach einem Antrag der Fraktion Die Linke (17/12451) soll die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, demzufolge korruptives Verhalten von Ärzten, Zahnärzten und anderen Leistungserbringern sowie „sonstigen Beteiligten im Gesundheitswesen, etwa der Pharma- und Medizinprodukteindustrie, unter Strafe gestellt oder in weniger schweren Fällen mit einer Geldbuße geahndet wird“. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert ein Gesetz, das Bestechlichkeit und Bestechung von Ärzten und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen unter Strafe stellt. In ihrem Antrag (17/12693) verlangen die Grünen ferner die Einführung von Regelungen, die ökonomische Verflechtungen aller beteiligten Akteure des Gesundheitswesens transparent machen sollen.