Monopolkommission warnt vor Schutzlücke bei Krankenkassen

Da sieht die Monopolkommission ganz im Sinne der Marktliberalen eine Schutzlücke gegen eine Konzentration im GKV Bereich. War das nicht von der Politik gewollt?  Gab es nicht die Aussage in der Politik, dass 50 Kassen auch genug seien?

Wir hätten es uns auch nicht anders vorstellen können. Die Monopolkommission möchte die GKV mit 98% gleichen Leistungen, da gesetzlich normiert, dem Wettbewerbsrecht und nicht dem Sozialrecht unterstellen. Zuständig wäre  dann das Bundeskartellamt.
Wir wären auch überrascht gewesen, wenn die dem Neokapitalismus zugeneigte Monopolkommission zu einem anderen Ergebnis kommen würde. Will sie doch, dass das  Bundeskartellamt sich in der Aufsicht der GKV breit macht.  Der Angriff der Systemveränderer ist auf die seit über  100 Jahren bewährte gesetzlichen Krankenversicherung gerichtet. Das Ziel: das  System der staatlichen – selbstverwalteten – Daseinsvorsorge  mittelfristig zu dem Zugriff des Marktes zu eröffnen. Mit anderen aufmerksamen Beobachtern, ist neben der DRV-Gemeinschaft  auch unsere Schwesterorganisation die BfA-Gemeinschaft der Auffassung, dass diesem Vorgehen des z.B. BMG und  anderer interessierter Kreise Einhalt zu gebieten ist. Wir hoffen, dass spätestens der Bundesrat diesem Spuk ein Ende bereiten wird.

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