Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der “Die Linke” liegt vor. Nachstehend finden sie den beschreibenden Text der  Veröffentlichung des Bundestages. Sie können gleichzeitig die Antworten und Anfrage als pdf File ansehen und downloaden.

Siehe auchArmutsrisiko späterer Rentnergenerationen unterschätzt


Im Bundestag notiert: Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus im Alter

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Zahl der Rentnerinnen, die zum Stichtag 31.12.2007 auf 45 Versicherungsjahre zurückblicken konnten, liegt deutlich unter der Zahl derjenigen, die weniger als 45 Beitragsjahre vorweisen konnten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/11744) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/11516) hervor, in der sich diese nach der Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus im Alter erkundigt hatte. Demnach hatten nur 275.718 Frauen in

den alten und 266.409 Frauen in den neuen Bundesländern mindestens 45 Beitragsjahre erreicht. Mehr als 6 Millionen Frauen in den alten und 1,8 Millionen Frauen in den neuen Bundesländern wiesen dagegen weniger als 45 Beitragsjahre vor.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz

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Rente mit 67 – Hinweise

Unter dem Titel Rente mit 67 wird seitens der DRV Bund unter der von uns nachstehend aufgezeigten Adresse alles Wichtige zum Thema zusammengetragen. Die dort niedergelegten Fakten stellen den aktuellen Stand der rechtlichen Gegebenheit wieder.

Unabhängig davon bleibt es in der politischen Auseinandersetzung Thema, dass es sicherlich ein erweitertes Erwerbminderungsrentenrecht geben muss, da die jetzt eingeführten Regelungen (wie die Politk ausführt: der Demografie geschuldet) weder den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes noch den Fragen der unterschiedlichen Beanspruchung im Berufsleben und damit dem erhöhten gesundheitlichen Verschleißes im vollen Umfang Rechnung tragen. Hier zukünftig zu Regelungen zu kommen, die dem einzelnen Individium Gerechtigkeit widerfahren lassen,  wird auch unsere Aufgabe in der politischen Auseinandersetzung sein.


Beachten sie auch die Ausführungen der Deutschen Rentenversicherung Bund:


Rentenrecht: Neuordnung 20 Jahre nach der Wiedervereinigung?

(Redaktion) Die Anpassung der Rentenwerte ist wieder einmal Gegenstand  von Erörterungen in der politischen Landschaft. Spätestens nach den Vorlagen der Fraktionen der FDP und der GRÜNEN steht das Thema wieder auf der Agenda. Auch wenn die Anpassung durch eine Einmalzahlung ziemlich einhellig von den Experten abgelehnt wird, so ist doch die Anpassung der Entgeltwerte 20 Jahre nach der Wiedervereinigung ein für die Beschäftigten in Ostdeutschland wichtiger Tatbestand. Lesen sie nachstehend die Veröffentlichung der “Parlamentskorrespondenz”  vom 19.01.09. Die Anhörung findet im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt.

Rentenrecht: Experten bewerten Einmalzahlung kritisch.

Berlin: (hib/CHE) Die Vorschläge der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West fanden in einer öffentlichen

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KVdR-Beitrag ab 1.1.09

Die Deutsche Rentversicherung teilt die Modalitäten für die Berechnung des Krankenkassenbeitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Rentner mit.  Wir geben ihnen nachstehend einen Auszug aus der Veröffentlichung der DRV Bund vom 1.1.09  zur Kenntnis. Aufgrund des jetzt einheitlich festgesetzten Beitrages für alle Kassen, kann es bei bestimmten Rentnergruppen zu einer Erhöhung der Abzüge kommen.


Die Zahlung der Zuschüsse

Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat krankenversicherten Rentnerinnen und Rentnern zahlt der Rentenversicherungsträger den Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des halben Betrages, der sich aus der Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte geminderten allgemeinen Beitragssatzes auf den Zahlbetrag der Rente ergibt, im Ergebnis also in Höhe von 7,3 Prozent der monatlichen Rente.

Beispiel:

15,5 % – 0,9 = 14,6 %
14,6 % von 1.000,00 EUR = 146,00 EUR

Zuschuss des Rentenversicherungsträgers:
146,00 EUR : 2 = 73,00 EUR

Die betroffenen Rentnerinnen und Rentner haben über die zum 1. Januar 2009 veränderte Höhe des Zuschusses in der Regel einen Bescheid ihres Rentenversicherungsträgers erhalten. Ist allerdings trotz des neues Beitragssatzes die Höhe des Zuschusses im Einzelfall unverändert geblieben (weil zum Beispiel auf Teile des Zuschusses verzichtet wurde), haben die Rentenversicherungsträger keinen Bescheid versandt.

Stand: Januar 2009

2009 – Neue Werte der gesetzlichen Rentenversicherung

Zum 1. Januar 2009 ändern sich in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung wichtige Rechengrößen.

Die Beitragsbemessungsgrenze, die Grenze, bis zu der Beiträge maximal gezahlt werden können, wird in den alten Bundesländern von monatlich 5.300 Euro auf monatlich 5.400 Euro (64.800 Euro jährlich), in den neuen Bundesländern von bisher 4.500 Euro auf 4.550 Euro (jährlich 54.600 Euro) angehoben.

Der Höchstbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung steigt damit in den alten Bundesländern auf monatlich 1.074,60 Euro (bisher 1.054,70 Euro monatlich) und in den neuen Bundesländern auf monatlich 905,45 Euro (bisher 895,50 Euro monatlich).
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Finanzkrise: Riesterrenten sicher?

heute im Bundestag – 23.12.2008

Regierung: Finanzkrise keine Gefahr für Betriebs- und Riester-Renten

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die betriebliche Altersvorsorge ist gut gegen mögliche Verluste im Zusammenhang mit der weltweiten Finanzmarktkrise geschützt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/11194) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/10973) hervor. Ausgangspunkt für jede Form von Betriebsrente sei die arbeitsrechtliche Zusage des Arbeitgebers, für die er ausnahmslos hafte. Dies unterscheide die Bundesrepublik wesentlich von anderen europäischen Ländern und den USA. Dort seien sogenannte Beitragszusagen weit verbreitet, bei denen aber der Arbeitgeber nur für das Abführen des Beitrags an eine Pensionseinrichtung, nicht aber für die Rentenerfüllung hafte, heißt es in der Begründung der Regierung.

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