Reform der Betriebsrente und Renteneinheit

Die abschließenden Beratungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz haben stattgefunden. Jetzt wird im Bundestag noch in dieser Wahlperiode das Gesetzt verabschiedet werden. Ein Gesetz, dass die Unternehmen also die Arbeitgeber aus der Verantwortung für  die einmal zu zahlende Rente nimmt. Bei Abschluss eines Vertrages weiß der Beschäftigte nicht, was er oder sie im Rentenfalle herausbekommt. Dazu kommt noch, dass diese neue Rentenart, sollte sie großflächig angenommen werden dazu führen wird, dass die Rentenanpassungen für alle Rentner – auch für die ohne diese Art der Vorsorge – niedriger ausfallen werden. Grund: Das das durchschnittliche versicherungspflichtige Entgelt sinkt. Da dies ein Parameter bei der Berechnung der Höhe der Rentenanpassung. Eine Hand gibt, die andere nimmt.

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat der Reform der betrieblichen Altersversorgung zugestimmt. In seiner heutigen Sitzung stimmte er mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen dem Gesetzentwurf (18/11286) der Bundesregierung in der vom Ausschuss geänderten Fassung zu. Die Linke stimmte dagegen.

Ziel des Gesetzes ist es, die Betriebsrente in kleineren und mittleren Unternehmen zu verbreiten und Geringverdiener mit Zuschüssen zu unterstützen, sich für dieses Rentenmodell zu entscheiden. So ist unter anderem geplant, Betriebs-, aber auch andere freiwillige Zusatzrenten bis zu 200 Euro nicht auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen. Bei Einkommen bis zu 2.200 Euro monatlich soll ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 480 Euro jährlich mit bis zu 144 Euro vom Staat bezuschusst werden. Neu ist auch, dass Arbeitgeber künftig keine Garantien mehr über die Höhe der Betriebsrente, sondern nur noch über die gezahlten Beiträge abgeben müssen. Allerdings sollen Arbeitgeber zu einem Zuschuss zur Betriebsrente verpflichtet werden, wenn die Beschäftigten diese über eine Entgeltumwandlung ansparen. Der Zuschuss soll 15 Prozent des Sparbeitrags der Arbeitnehmer betragen, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialbeiträge spart. Für Neuverträge soll dies ab 2019 und für bestehende Verträge ab 2022 gelten.

Die Koalitionsfraktionen lobten die Änderungen als “Paradigmenwechsel” und “Quantensprung” im deutschen Sozialrecht und zeigten sich optimistisch, dass das Ziel, die Betriebsrente in kleineren Unternehmen und bei Geringverdienern zu verbreiten, damit erreicht werde. Die SPD-Fraktion hob hervor, dass der Verzicht auf Garantien keinen Verzicht auf Sicherheit bedeute. Auch die “Zielrente” sei eine kalkulierbare Größe. Die Union betonte, es werde ein Modell eingeführt, mit dem die eingezahlten Beiträge flexibler angelegt werden könnten. Existierende Betriebsrenten-Modelle mit einer Garantie-Rente würden aber mit dem Gesetz keinesfalls abgeschafft, so die Union.

Kritik kam von der Opposition: So kritisierte die Linke, dass die Arbeitgeber bei dem Modell der Entgeltumwandlung 20 Prozent Sozialbeiträge sparen würden. Der verpflichtende Zuschuss von 15 Prozent sei also zu gering. Außerdem sei die reine Beitragszusage ein System, bei dem man nicht wisse, “was hinten rauskommt”, so Die Linke. Bündnis 90/Die Grünen kritisierte die Reform als Versuch, das weiter sinkende Rentenniveau in der gesetzlichen Rente abzufedern. Insofern sei die Betriebsrente keineswegs mehr eine Ergänzung, sondern durchaus ein Ersatz der Lücken in der gesetzlichen Rente. Der Verzicht auf eine Garantie-Rente und das Verschieben des Kapitalmarktrisikos auf die Arbeitnehmer könnten bedeuten, dass am Ende weniger rauskommt. Gerade für Geringverdiener sei dies aber nicht akzeptabel, so die Grünen.

Der Ausschuss stimmte außerdem noch einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abschluss der Rentenüberleitung (18/11923) in der vom Ausschuss geänderten Fassung zu sowie einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente (18/11926).