Reform der Sozialwahlen

Bisher wurde in der politischenb Diskussion zur Stärkung der Selbstverwaltung bei den Sozialversicherungsträgern (Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung) nichts Inhaltliches erörtert, sondern nur technische Aspekte angeführt, wie zum Beispiel die Möglichkeit der Abgabe der Stimme in einer sog. Onlinewahl.  Neuerungen müssten spätestens bis zum 30.06.15 im Bundestag beschlossen worden wein, damit diese noch für die Wahl in 2017 angewandt werden können. Bisher liegt seitens der Bundesregierung noch kein Gesetzesentwurf geschweige denn ein Referenten vor. Da setzt die Anfrage der GRÜNEN  jetzt an.

Bundestag
Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (18/2918) zu der Reform der sozialen Selbstverwaltung und der Sozialwahlen gestellt. Unter anderem will sie von der Bundesregierung wissen, wann diese einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der sozialen Selbstverwaltung vorlegen will und in welchem Bereich sie vor allem Reformbedarf sieht. Außerdem fragt sie danach, ob die Bundesregierung glaube, dass fehlende Wahlen ein Problem für die Legitimation der sozialen Selbstverwaltung darstellen.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.