Rentenerhöhung zum 01.07.2019

Die Rentenerhöhung ab 01.07. des Jahres fällt in der erwarteten Höhe (siehe Bericht des Sozialbeirates vom Novemberr 2018) aus. Auch dieses Jahr ist die Steigerung über 3 Prozent angesiedelt. Das heißt: Auch in diesem Jahr liegt die Steigerung über der Inflationsrate und ergibt damit einen Nettozuwachs in der Kaufkraft.


Die Steigerungen erfolgen wiederum aufgrund der guten Gehaltsentwicklung im vergangenen Jahr in dieser Höhe und unterscheiden sich in der Höhe der Anpassung im prozentualen Bereich zwischen Ost und West wiederum zu Gunsten des Ostens. 1. weil die Gehälter im Osten mehr gestiegen sind als im Westen und 2. ein Zuschlag eingepreist wurde, der die Anpassung auf 100 Prozent der Westwerte im Osten bis zum Jahre 2024 ermöglichen soll. Der Stand der Anpassung im Osten nach dieser Erhöhung beträgt 96,5 Prozent des Westwertes.

Ab 01.07. ergeben sich folgende Werte:
West: 3,18 Prozent – Ost: 3,91 Prozent
Das ergibt einen Punktwert von
Re
West:  33,05 Euro – Ost. 31,89 Euro
Anhand dieser Entwicklung bleibte uns nur erneut festzustellen, dass die gesetzliche Rentenverrsicherung die wichtigste und verlässliche Säule in der Alterversorgung ist. Altersarmut entsteht nicht durch die Qualität der Rentenversicherung, sondern aufgrud des immer weiter wachsenden Nieriglohnsektors. Nur ausreichend hohe Einküfte sorgeen für eine das Armutsrisiko vermeidende Lage des einzelnen Versicherten. Wer den Niedriglohnsektor bekämpft, sorgt auch für ein Einkommen aus der Rente über der Armutsgrenze. Ein anderer Weg wäre nur der Weg über ein Einkommen im Form einer Rente als Grundeinkommen bei einer langen Laufzeit der Einzahlung in die Rentenversicherung.