Rentenrecht: Neuordnung 20 Jahre nach der Wiedervereinigung?

(Redaktion) Die Anpassung der Rentenwerte ist wieder einmal Gegenstand  von Erörterungen in der politischen Landschaft. Spätestens nach den Vorlagen der Fraktionen der FDP und der GRÜNEN steht das Thema wieder auf der Agenda. Auch wenn die Anpassung durch eine Einmalzahlung ziemlich einhellig von den Experten abgelehnt wird, so ist doch die Anpassung der Entgeltwerte 20 Jahre nach der Wiedervereinigung ein für die Beschäftigten in Ostdeutschland wichtiger Tatbestand. Lesen sie nachstehend die Veröffentlichung der “Parlamentskorrespondenz”  vom 19.01.09. Die Anhörung findet im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt.

Rentenrecht: Experten bewerten Einmalzahlung kritisch.

Berlin: (hib/CHE) Die Vorschläge der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West fanden in einer öffentlichen

Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag ein geteiltes Echo. Die geladenen Sachverständigen begrüßten zwar grundsätzlich das Ziel, 20 Jahre nach der Wiedervereinigung zu einer Neuregelung beim Rentenrecht zu kommen. Insbesondere den im Antrag der FDP (16/9482) enthaltenen Vorschlag einer Einmalzahlung bewerteten die Experten aber skeptisch. Die Liberalen regen in ihrem Antrag an, zum Stichtag 1. Juli 2010 die Rechengrößen für die Rentenberechnung zu vereinheitlichen. Ferner solle der ausstehende künftige Prozess einer Angleichung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert West in die Gegenwart vorgezogen und abgefunden werden. Versicherte und Rentner mit Entgeltpunkten Ost sollen im Rahmen der Angleichung der Rechenwerte eine Einmahlzahlung erhalten.

Bisher werden im Osten des Landes die Entgelte für die Ermittlung der Entgeltpunkte hochgewertet, um zu verhindern, dass sich für die Ostdeutschen aus den niedrigen Arbeitsentgelten der DDR und dem niedrigeren Lohnniveau keine Nachteile bei der Rente ergeben. Ein Arbeitsverdienst Ost wird um den Faktor erhöht, der dem Verhältnis zum Durchschnittslohn West entspricht. Das waren 2008 rund 18 Prozent. Gleichzeitig liegt der Rentenwert, der ebenfalls in die Berechnung einfließt, im Osten ungefähr 12 Prozent unter dem Wert im Westen.

Ingo Nürnberger vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) betonte, die jetzige Regelung sei “nicht dauerhaft haltbar” und führe “zu eigenartigen Verteilungswirkungen”. “Einfache Lösungen”, wie die von beiden Fraktionen geforderte Abschaffung der bisherigen Höherbewertung der Ost-Verdienste, könnten das Problem jedoch nicht lösen, sagte Nürnberger. Zwar gebe es auch im Westen des Landes Regionen mit niedrigem Lohnniveau. Dennoch liege der generelle Lohnunterschied zwischen Ost und West nach wie vor bei 20 Prozent und damit deutlich über regionalen Differenzierungen in westlichen Bundesländern, ergänzte der DGB-Vertreter. Ohne eine Ersatzlösung sei die Angleichung oder auch die von der FDP geforderte Einmalzahlung deshalb nicht akzeptabel. Es sei aber gut, dass durch den Antrag der Grünen (16/10375) der Blick auf den vor allem im Osten wachsenden Niedriglohnsektor gerichtet werde.

Für die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) stellte Martin Kröger fest, der FDP-Antrag sei “grundsätzlich sehr gut gelungen” – mit Ausnahme der Einmalzahlung: “Man kann nicht für eine fiktive Lohnangleichung eine Kompensationszahlung leisten”, kritisierte Kröger. Außerdem würde eine solche Regelung einen erheblichen finanziellen und bürokratischen Aufwand nach sich ziehen. Wolfgang Binne von der Rentenversicherung Bund bewertete die Einmalzahlung ebenfalls kritisch. Ein solches Verfahren würde die Abkehr von einem Kernelement der Rentenversicherung darstellen, wonach Leistungen als lebenslange regelmäßige Zahlung erbracht werden, sagte Binne.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz

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