Riesterförderung für „Minijobber“?

Die Frage, ob “Minijobber” auch eine Förderung des Staates für ihre Altersversorgung im Rahmen der Riesterrente bekommen können, wird wie folgt beantwortet.:

Die Antwort lautet: Nein!

Begründung:  Weil das Einkommen / Entgelt nicht sozialversicherungspflichtig ist, sondern nur mit einem pauschalen Beitrag durch den Arbeitgeber belegt ist, kann es keine Förderung geben.

Es gibt jedoch ein Möglichkeit für den “Minijobber”, doch in den Genuss der Riesterförderung zu kommen.

Wie schon ausgeführt, werden die Entgelte der “Minijobber” nur mit einem vom Arbeitgeber zu zahlenden pauschalen Beitrag belegt. Daher ist das Entgelt nicht sozialversicherungspflichtig. Wenn jetzt aber der „Minijobber“ den vom Arbeitgeber bezahlten pauschalen Beitrag auf die volle Höhe aufstockt, dann wird aus dem bisher nicht sozialversicherungspflichtigen Entgelt ein sozialversicherungspflichtiges Entgelt. Damit kann der „Minijobber“ die Riesterförderung bei Vorliegen eines riesterrentenberechtigten Vertrages erhalten.