Stand der Neuregelung der Betriebsrenten


 

Die Antwort der Regierung deutet darauf hin, dass es bei der Weiterentwicklung des Betriebsrentengesetzes um eine Regelung im kapitalgedeckten Verfahren handeln soll. Dabei  wird die Unsicherheit eines solchen Models die gleiche Sicherheiit ausweisen würde, wie das es das Projekt ¨Riesterrente¨ unter den heutigen Kapitalmarktbedingungen ausweist. Wir plädieren für eine Zusatzrente unter dem Dach der Rentenversicherung (GRV) im Umlageverfahren (also ohnen Kapitaldeckung).

 

Zukunft der Betriebsrente – Auszug aus Veröffentlichung parlamentarischer Pressedienst –
Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung betont, derzeit noch keine politischen Festlegungen zum Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge getroffen zu haben. Das schreibt sie in einer Antwort (18/4542) auf eine Kleine Anfrage (18/4364) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Beim derzeit diskutierten „Neuen Sozialpartnermodell Betriebsrente“ handele es sich noch nicht um einen Referentenentwurf, sondern lediglich um einen Diskussionsvorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, wie die betriebliche Altersvorsorge über eine bessere Einbindung der Tarifpartner gestärkt werden könne, schreibt die Regierung. Das Modell sehe vor, dass auf der Grundlage von Tarifverträgen die Haftung des Arbeitsgebers für eine Betriebsrente auf eine gemeinsame Einrichtung der Sozialpartner übertragen werden könne. Diese müsste den Beschäftigten eine Mindestsicherung garantieren, die der derzeitigen Mindestsicherung durch den Arbeitgeber entspreche. Könnte die gemeinsame Einrichtung die zugesagten Leistungen nicht erbringen, würde der Pensions-Sicherungs-Verein als Ausfallbürge eintreten, heißt es in der Antwort. Ein Vorteil dieses Modells läge darin, dass über neue Tarifverträge mehr arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten organisiert werden könnten und in der Folge „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ das Betriebsrentenniveau steigen würde, so die Auffassung der Bundesregierung