Syndikusanwälte / Abschlagsfreie Rente mit 63 / Erstmalige Mütterrente

Kurznachrichten zu den Themen Syndikusanwälte, Abschlagsfreie Rente mit 63 und erstmalige Mütterrenten aufgrund der neuen gesetzlichen Gegebenheiten.

Inhaltsverzeichnis

Syndikusanwälte

Die Bundesregierung bemüht sich die aus Sicht der Syndikusanwälte negativen Ergebnisse der Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes mit einem Gesetz zu korrigieren. Die Absprachen zwischen den Ressorts aber auch der verfassten Anwaltschaft laufen zurzeit. Aus Sicht der DRV wäre es wichtig, dass eine Regelung – wenn sie denn kommen soll – möglichst schnell kommt, damit die Arbeit für die Rückabwicklung der schon erteilten Bescheide möglichst klein bleibt.

Anträge auf abschlagsfreie Rente

Die Anträge auf abschlagsfreie Rente mit 63 aufgrund der gesetzlichen Neureglung zum 1.7.14 betragen jetzt mehr als 300 000. (Stand Mai 2015) Dabei  ist immer noch nicht ersichtlich, in welcher Größenordnung sich die dadurch ergebenden Kosten für diese vorgezogenen Renten darstellen. Dabei sind zumindest im Jahre 2014 von den gestellten rd. 226.000 Anträgen   nur insgesamt rd. 136.000 bewilligt worden. Insbesondere die Anträge im letzten Quartal sind in der Regel für den Zahlungsbeginn in 2015 eingestellt. Die (Mehr-)Kosten für die vorgezogenen Renten können frühestens Ende 2015 statistisch anäherungweise errechnet werden.

Erstmalige Anträge auf Mütterrente

Die Erhöhung der Renten für Mütter, die ihre Kinder vor 1992 bekommen haben um einen Beitragspunkt hat dazu geführt, dass erstmalig rd. 64.000 Mütter eine Rente bekommen. Die betrifft überwiegen westdeutsche Frauen, im Osten wurde aufgrund der längeren Erwerbsbiografien schon ein Rentensanspruch begründet. Gleichzeitig bedeutet dies, dass statistisch gesehen sich das Rentenzugangsalter auf  65,8 Jahre erhöht und gleichzeitig sich die durchschnittliche Rente für Frauen von 546 € auf 533 € vermindert hat.