Sozialversicherungsanlagevorschriften

Im Zuge der Finanzkrise und der “Pleite” von Lehmann-Brothers  wurde die Frage der sicheren Anlage von Beitragsgeldern der Sozialversicherungsträger diskutiert. Dies führte wohl zur Anfrage der Fraktion “Die LINKE” im Bundestage. Die Antwort der Bundesregierung führt aus, dass die Sozialversicherungsträger – soweit es feststellbar ist – die Vorschriften für eine sichere Geldanlage nach § 80 des SGB IV eingehalten wurden.  Nachstehend die Antwort der Bundesregierung:

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