Bürgerentlastungsgesetz

Die Anhörung  hat inzwischen im Bundestag stattgefunden. Dabei stießen die Vorstellungen der Bundesregierung zur Entlastung der Bürger im steuerrechtlichen Teil (erhöhter Ansatz als Werbungskosten) bei den Experten auf Zustimmung, während die Vorstellungen z.B. im Bereich der Nichtberücksichtigung der Ausgaben für eine Unfallversicherung oder aber BU-Rente zurückgewiesen wurden. Aber lesen sie die Nachricht aus dem parlamentarischen Pressedienst selbst. Die DRV-Gemeinschaft stellt sich auf den Standpunkt, dass alle Aufwändungen zur sozialen Sicherung bei den Werbungskosten berücksichtigt werden muss.


Experten für steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen

Finanzausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/HLE) Die meisten Experten haben die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen für die Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeit scharf kritisiert. In einer Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, 16/12254) sahen einige Experten diesen Versuch der Bundesregierung sogar als verfassungswidrig an. Einhellig begrüßt wurde in der Anhörung dagegen die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vorgesehene stärkere steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

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Rente: Beitragssatz steigt erst ab 2018

Rente: Beitragssatz steigt erst wieder ab 2018

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt bis zum Jahr 2011 stabil bei 19,9 Prozent und sinkt im Jahr 2012 auf 19,2 Prozent. Im Jahr 2013 sinkt der Beitragssatz dann weiter auf 19,1 Prozent ab und bleibt dann bis 2017 unverändert auf diesem Niveau. Anschließend steigt der Beitragssatz dann wieder auf 20 Prozent im Jahr 2019 und 20,4 Prozent im Jahr 2022. Das schreibt die Bundesregierung in dem Rentenversicherungsbericht 2008, der nun als Unterrichtung (16/11060) vorliegt. Daraus geht auch hervor, dass die Renten bis zum Jahr 2022 um insgesamt rund 32 Prozent ansteigen würden. Das entspräche einer Steigerungsrate von 1,9 Prozent pro Jahr, so die Regierung.

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