Rentenversicherung: Was ist neu ab 1.1.2010

Zum 1. Januar 2010 ändern sich in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung wichtige Rechengrößen.

Die Beitragsbemessungsgrenze (Grenze, bis zu der Beiträge maximal gezahlt werden können) wird in den alten Bundesländern von monatlich 5.400 Euro auf monatlich 5.500 Euro (66.000 Euro jährlich), in den neuen Bundesländern von bisher 4.550 Euro auf 4.650 Euro (jährlich 55.800 Euro) angehoben.

Der Höchstbeitrag für Pflichtversicherte zur allgemeinen Rentenversicherung steigt damit in den alten Bundesländern auf monatlich 1.094,50 Euro (bisher 1.074,60 Euro monatlich) und in den neuen Bundesländern auf monatlich 925,35 Euro (bisher 905,45 Euro monatlich). Der Beitragssatz beträgt das vierte Jahr in Folge auch im Jahr 2010 unverändert 19,9 Prozent. Weitere Informationen zu den Änderungen im Jahr 2010 und den Werten der Rentenversicherung finden Sie auch unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

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Rente: Beitragssatz steigt erst ab 2018

Rente: Beitragssatz steigt erst wieder ab 2018

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt bis zum Jahr 2011 stabil bei 19,9 Prozent und sinkt im Jahr 2012 auf 19,2 Prozent. Im Jahr 2013 sinkt der Beitragssatz dann weiter auf 19,1 Prozent ab und bleibt dann bis 2017 unverändert auf diesem Niveau. Anschließend steigt der Beitragssatz dann wieder auf 20 Prozent im Jahr 2019 und 20,4 Prozent im Jahr 2022. Das schreibt die Bundesregierung in dem Rentenversicherungsbericht 2008, der nun als Unterrichtung (16/11060) vorliegt. Daraus geht auch hervor, dass die Renten bis zum Jahr 2022 um insgesamt rund 32 Prozent ansteigen würden. Das entspräche einer Steigerungsrate von 1,9 Prozent pro Jahr, so die Regierung.

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