Bürgerentlastungsgesetz

Die Anhörung  hat inzwischen im Bundestag stattgefunden. Dabei stießen die Vorstellungen der Bundesregierung zur Entlastung der Bürger im steuerrechtlichen Teil (erhöhter Ansatz als Werbungskosten) bei den Experten auf Zustimmung, während die Vorstellungen z.B. im Bereich der Nichtberücksichtigung der Ausgaben für eine Unfallversicherung oder aber BU-Rente zurückgewiesen wurden. Aber lesen sie die Nachricht aus dem parlamentarischen Pressedienst selbst. Die DRV-Gemeinschaft stellt sich auf den Standpunkt, dass alle Aufwändungen zur sozialen Sicherung bei den Werbungskosten berücksichtigt werden muss.


Experten für steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen

Finanzausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/HLE) Die meisten Experten haben die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen für die Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeit scharf kritisiert. In einer Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, 16/12254) sahen einige Experten diesen Versuch der Bundesregierung sogar als verfassungswidrig an. Einhellig begrüßt wurde in der Anhörung dagegen die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vorgesehene stärkere steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

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Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Der Gesetzentwurf trägt u.a den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 13.02.2008 – 2 BvL 1/06 , 2 BvR 410/05  Rechnung. Siehe auch die Begründung des Regierungsentwurfes. Steuerentlastung durch volle Absetzbarkeit der Beiträge zur GKV.  Ein lange offener Punkt, der endlich einer Erledigung zugeführt wird.


im Bundestag – 09.04.2009

Anhörung zum Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Finanzausschuss/

Berlin: (hib/HLE) Zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (16/12254) führt der Finanzausschuss eine öffentliche Anhörung durch. 33 Experten sollen zu dem Entwurf Stellung nehmen, mit dem die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene bessere steuerliche Berücksichtigung zum Beispiel von Beiträgen zur Krankenversicherung umgesetzt werden soll. Die Anhörung findet am Mittwoch, den 22. April, von 12.30 bis 15.00 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt. Die Liste der Sachverständigen reicht von der Allianz-Versicherung über die Ortskrankenkassen bis zum Zentralverband des Deutschen Handwerks. Anmeldungen bitte unter finanzausschuss@bundestag.de.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz

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