Entgeltoptimierungen “nicht unproblematisch”

Es ist auch für die Ansprüche der Beschäftigten gegenüber der Rentenversicherung nicht unproblematisch, wenn eine sog. Entgeltoptimierung vorgenommen wird. Denn neben der Steuerfreiheit entsteht auch die Beitragsfreiheit zur RV.  Keine Beitragszahlung führt zu der späteren Wirkung, dass darauf auch keine Rentenansprüche entstanden sind.  Sehen sie auch nachstehend: Auszug aus dem parlamentarischen Pressedienst