Änderung des Fremdrentengesetzes

Lieber spät als überhaupt nicht. Dies zumindest scheint sich die Fraktion der Bündnis90/Die GRÜNEN gedacht haben, als sie ihren Gesetzentwurf in den Bundestag einbrachten. Genau wissend, dass dieser Antrag in dieser Legislaturperioden nicht mehr in den Bundestag so kurz vor der Neuwahl  kommt. Also nur Stimmenfang beim betroffenen Personenkreis? Das wäre allerdings sehr billig. Wir hoffen, dass sich auch nach der Wahl noch Interesse für dieses Thema vorliegen. Übrigens vielleicht sollte man dann auch gleich das von vielen Betroffenen als Unrecht empfundene rückwirkend übertragene Ostrecht auf ehemalige DDR Bürger, die vor der Wiedervereinigung die DDR verlassen haben, im Sinne der Betroffenen positiv bereinigen.

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DDR-Altübersiedler und – Flüchtlinge vor Rentenminderungen schützen

Der Antrag der SPD Fraktion im Bundestag zielt darauf hin die Altübersiedler- und Flüchtlinge aus der DDR vor Rentenminderungen zu schützen. Es handelt sich um den Personenkreis, der vor dem Fall der Mauer in die Bundesrepublik gekommen ist. Für diesen Personenkreis soll das Fremdrentengesetz gelten. Mit einer Ausnahme: Sollte sich beim Vergleich der heute erzielten Renten mit einer Neuberechnung nach dem Fremdrentengesetz herausstellen, dass die Rente mit Fremdrentengesetz niederiger ist, soll durch ein Antragsverfahren sichergestellt werden, dass die höhere Rente erhalten bleibt. Mit dieser Regelung wird deutlich, dass es auch bei Berücksichtigung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz zu niedrigeren Rentenleistunen kommen kann und damit eine Schutzklausel für die Rente eingeführt werden muss. Weiterlesen