Die grandiose Idee der großen Koalition war es einen Gesundheitsfonds zu schaffen, aus dem jede Kasse nach der einem bestimmten Schlüssen die notwendigen Zuwendungen für erhalten solle um die entstandenen Kosten zu finanzieren. Der Fonds war von vornherein unterfinanziert, so dass die eingefügte Regel, dass Kassen, die mit dem überwiesenen Geld nicht auskommen, einen Zusatzbeitrag bis zur Höhe von 1% des Bruttolohns / Rente bis zur Beitragsbemessungsgrenze erheben dürfen. Bis zu einem Beitrag von 8,00 Euro, ist ein Einkommensnachweis nicht vorzulegen.
Schon jetzt müssen die ersten Kassen, und weitere werden folgen, einen Zusatzbeitrag erheben. Die Frage nach der Höhe der Verwaltungskosten, wenn eine Kasse tatsächlich einen Zusatzbeitrag erheben muss, wurde bei der Fassung des Gesetzes nicht gestellt. Es wäre hier zu billig, wenn man handwerkliche Fehler der Ministerialbürokratie unterstellen würde. Diesem Problem wurde bewusst seitens der Politik kein Aufmerksamkeit gewidmet. Weiterlesen