Kartellrecht für Krankenkassen

Keiner kümmert sich um die Frage, ob  der Gesundheitsminister Bahr auf dem richtigen Wege ist, wenn er die GKV Kassen dem Kartellreccht unterwerfen will. Nur eine Kleine Anfrage der Fraktion “Die LINKE”

Dabei ist dies ein Thema, dass alle die sich in der GKV auskennen erheblich interessieren sollte. Trifft es doch den Kern unser in der Welt einmalig dastehenden gesetzlichen Krankenkassenlandsachaft. Aber vielleicht denken die SPD und die GRÜNEN schon weiter. Denken an einen Wahlsieg im Bundestagswahlkampf 2013, nach dem dann die ganze Angelegenheit beerdigt werden kann. Die Länder werden es inzwischen dann wohl auch schon richten. Allein die LINKE stellte im Bundestag eine “Kleine Anfrage” zum Gesetzesentwurf der Schwarz/Gelben Koalition. Weiterlesen

Zusatzbeiträge: Kassen dürfen Kartellamt Auskunft verweigern –

Das Kartellamt versucht es immer wieder. Die Solidargemeinschaften in der gesetzlichen Krankenversicherung sollen dem Kartellrecht unterworfen werden. So zumindest am  15.09.2011 der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) in Darmstad. Das gemeinsame Handeln von mehreren gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge anzukündigen unterliegt nicht der Kartellaufsicht. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist insoweit nicht anwendbar.

(Siehe Quelle:)

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