Bürgerversicherung

(Red.) Die GRÜNEN haben einen Antrag auf Einführung einer Bürgerversicherung in den Bundestag eingebracht. Die Bundesregierung wird aufgefordert, noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Mit dem Antrag befindet sich die Fraktion der GRÜNEN im Grundsatz auf der gleichen Ebene wie die SPD und auch die LINKE. Wenn sich auch die  Anforderungen an die Bürgerversicherung, die von den einzelnen Parteien formuliert werden doch in einigen Teilen unterscheiden.

Dieser Antrag wird jetzt sicherlich  in den Bundestag eingebracht, um das FDP geführte Bundesgesundheitsministerium aufzufordern, endlich die konkreten Vorschläge für die geplante Kopfpauschale in der GKV  auf den Tisch zu legen. Dies vor allem  noch vor der Landtagswahl in NRW. Die  Bürger vor dieser Wahl sollten wissen, was auf sie an Grausamkeiten zukommt, wenn sie weiterhin die FDP und ihren Minister Rösler unterstützen. Den genauen Inhalt des Antrages der GRÜNEN entnehmen sie der nachstehenden Veröffentlichung  des “Parlamentarischen Pressedienstes (hib)” des Bundestages. Weiterlesen

Bundesverfassungsgericht: Pflicht zum Basistarif für PKV verfassungskonform

(Kommentar /Redaktion). Das Bundesverfassungsgericht hat dem Ansinnen der privaten Krankenversicherung einen Basistarifvertrag auf dem Weg über das Bundesverfassungsgericht zu verhindern eine Absage erteilt. Das BVG hat die Regelungen des Gesetzgebers, die die PKV verpflichten einen Basistarifvertrag vorzuhalten, der keinen höheren Betrag ausweisen darf, als der der von freiwillig Versicherten genommene Betrag in der GKV, als mit dem Grundgesetz vereinbar festgestellt. Eine von uns ausdrücklich begrüßte Entscheidung des obersten deutschen Gerichtes. Damit ist zum Teil ausgeschlossen worden, dass sich die PKV zu Lasten der Allgemeinheit die Rosinen aus dem Kuchen der zur Vorsorge in der Krankenversicherung aufgerufenen Personenkreise pickt.

Das WSI geht in der nachstehenden Presseerklärung auf die Problematik ein und stellt fest, dass die Entscheidung aus der Sicht der Wissenschaftler das Problem der Benachteiligung der GKV durch die Möglichkeit der Risikoselektion noch immer nicht  beseitigt hat , weil nach wie vor die beiden Systeme immer noch nicht einer einheitlichen Wettbewerbsordnung unterworfen sind. Über den Fortgang der Diskussion berichten wir weiter.


Zitat:

10.06.2009

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

WSI: Einheitliche Wettbewerbsordnung für Krankenversicherungen steigert Effizienz und Gerechtigkeit

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Bestimmungen zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV) verfassungsgemäß sind, unterstützt Ansätze, sowohl die Effizienz als auch die Gerechtigkeit im deutschen Gesundheitswesen zu steigern. Die international fast einmaligen Wettbewerbsverzerrungen auf dem deutschen Krankenversicherungsmarkt lassen sich aber nur abstellen, wenn Gesetzliche (GKV) und Private Krankenversicherung einer einheitlichen Wettbewerbsordnung unterliegen. Darauf weist Dr. Simone Leiber hin, Sozialversicherungsexpertin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.

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Mitgliederwanderung! TK-für unbeschränkten Zusatzbeitrag

(Eigenkommentar) WELT-online berichtete unter dem 21.02.09, dass (angeblich?) die Versicherten aufgrund der Beitragsgleichheit zu den großen Kassen abwandern. Grund: Die Beitragsgleichheit führt dazu, dass die Versicherten sich die Kasse mit der besseren Betreungsqualität auswählen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang der Vorschlag von Prof. Klusen, (Vorstandsvorsitzender TK)der zum Gesundheitsfonds. Er führte aus, dass nach seiner Meinung alle (Kassen) einen unbegrenzt hohen Zusatzbeitrag erheben dürfen sollten.. Wer diesen nicht zahlen könne, solle einen staatlichen Zuschuss bekommen.

Aussagen zur Mitgliederwanderung im Hauptartikel, der Vorschlag zur Systemveränderung vom Leiter der zurzeit größten Kasse versteckt ohne Zusammenhang zum Inhalt des übrigen Artikel dann zum Schluss.

Ist das wieder eine der üblichen Schnapsideen von Prof. Klusen, die von der Mehrheit der Verantwortlichen in der Sozialpolitik nicht mitgetragen wird, so ist doch der Vorstoß in diese Richtung mehr als ein unsinniger Ausrutscher! Sie ist ein Angriff auf die GKV.

Mit den Grundzügen der solidarisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stimmt eine solcher Vorschlage zumindest nicht.überein. Klusen unverändert auf PKV Kurs?Schützenhilfe für die FDP und ihrem Ansinnen das System hin zur privaten Krankenversicherung zu verändern? Solchem Ansinnen widerspricht die DRV-Gemeinschaft entschieden.

Nachstehend der vollständige Artikel aus WELT Online

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