Entsolidarisierung jetzt auch bei den Betriebsrenten?

(Kommentar) Mit der Entsolidarisierung fing es im Bereich der Renten bei den  Betriebsrenten im Zuständigkeitsbereich des mittelbaren und unmittelbaren Dienstes an.  Folge einer nicht rechtzeitigen Regelung im gesetzlichem Rahmen, waren Austritte aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Viele Institutionen, die es in ihrer Zuständigkeit mit einem günstigen Mitarbeiterbestand zu tun hatten, verließen die VBL, weil andere Unternehmen oder Pensionskassen für ihren Mitarbeiterbestand günstigere Beiträge verlangten. So wurde für die verbleibenen Mitglieer das Risiko schlechter und die Beiträge höher. Damit der Anreiz für andere Institutionen wieder größer, die VBL zu verlassen.  Es hat lange gedauert bis hier einige Pflöcke eingeschlagen wurden, die diejenigen stärker belasteten, die zu dieser Situation beigetragen hatten (Bundeswehr, Bahn, Post = alles ehemalige Bundesunternehmen). Der Bund ist heute entsprechend der von im zusätzlich verursachten Risikos stärker mit Beiträgen belastet. Es wäre für die Unternehmungen, die  sich einen Ausstieg nicht leisten konnten, fast zu spät gewesen.

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