Der alternierende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung hat dem “Tagesspiegel” ein Interview gegeben in der die nachstehende Aussage findet sich eine Formulierung die begierig dem Vorstandsvorsitzenden der DRV-Bund zugeschrieben, jedoch originär dem Mitglied der Geschäftsführung des BDA zugerechnet werden muss.
Für seine Aussage zum dem sog. Rentenprivilge gibt es keine Beschlusslage im Vorstand der DRV-Bund oder im Bundesvorstand der DRV. Es war nur natürlich, dass andere Medien (wie z.B. SR-Online (ARD)) eine solche Nachricht begierig aufgegriffen haben. Es ist allerdings vor allem eine Information des BDA. [ref]Bundesverband der Arbeitgeberverbände[/ref]