Riesterrente : Ein weiterer Schritt in der unendlichen Geschichte

Statt Nägel mit Köpfen zu machen und der “Riesterrente” endlich mit einer Regelung zu begegnen, die eine zusätzliche Altersvorsorge unter dem Dach der DRV ermöglicht, wird weiter an den Unzulänglichkeiten dieses Produkts herumgedoktert. Heißt es nicht bei den Dakotas “Wenn Du ein totes Pferd reitest, dann steige ab!” Nun hier wird seitens der Regierungsfraktionen weitergeritten. Statt den geordneten Rückzug anzutreten, wird weiter versucht eine Fehlkonstruktion zu retten.


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Riesterförderung für „Minijobber“?

Die Frage, ob “Minijobber” auch eine Förderung des Staates für ihre Altersversorgung im Rahmen der Riesterrente bekommen können, wird wie folgt beantwortet.:

Die Antwort lautet: Nein!

Begründung:  Weil das Einkommen / Entgelt nicht sozialversicherungspflichtig ist, sondern nur mit einem pauschalen Beitrag durch den Arbeitgeber belegt ist, kann es keine Förderung geben.

Es gibt jedoch ein Möglichkeit für den “Minijobber”, doch in den Genuss der Riesterförderung zu kommen.

Wie schon ausgeführt, werden die Entgelte der “Minijobber” nur mit einem vom Arbeitgeber zu zahlenden pauschalen Beitrag belegt. Daher ist das Entgelt nicht sozialversicherungspflichtig. Wenn jetzt aber der „Minijobber“ den vom Arbeitgeber bezahlten pauschalen Beitrag auf die volle Höhe aufstockt, dann wird aus dem bisher nicht sozialversicherungspflichtigen Entgelt ein sozialversicherungspflichtiges Entgelt. Damit kann der „Minijobber“ die Riesterförderung bei Vorliegen eines riesterrentenberechtigten Vertrages erhalten.

Muss “Riester-Rente” nachgebessert werden?

Neben “Handelsblatt” und “FTD”  berichtet die  Frankfurter Rundschau (FR) heute in einer Kurznotiz im Wirtschaftsteil, dass die Bundesrepublik vor dem EuGH  [1. Europäischer Gerichtshof] in der Frage zu unterliegen droht, ob die Riester-Rente mit den europäischen Gesetzen zur Freizügigkeit[2. die Freizügigkeit gilt nicht nur für den Warenverkehr, sondern auch für Dienstleistungen und z.B. für die Wahl des Wohnsitzes] in Einklang zu bringen ist. Die Regierung ist der Auffassung, dass die Rente mit dem europäischen Recht in Einklang steht, da es sich um eine ergänzende Rente zur gesetzlichen Rente handele. Es bleibt abzuwarten, wie der Prozess ausgeht. Unsere Auffassung, dass es besser gewesen wäre, eine solche Zusatzrente unter dem Dach der DRV anzusiedeln, scheint sich anhand dieser rechtlichen Auseinandersetzung zu bestätigen.


nachstehend Zitat aus FR:

Riester-Rente ändern

(FR 01.04.09)
Bestimmungen der  Riester-Rente müssen vermutlich geändert werden. Sie benachteiligten Grenzarbeitnehmer, die nicht unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind, erklärte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Jan Mazak. Es widerspreche auch EU-Regeln, dass die Altersvorsorge-Zulage dann zurückgezahlt werden müsse, wenn der Arbeitnehmer ins Ausland umziehe. Zudem werde es zu Unrecht Grenzarbeitnehmern verweigert, das angesparte Kapital zum Kauf einer Wohnung zu verwenden, die nicht in Deutschland liege

Zitat Ende: