Schweinegrippe – Impfkostenregelung

Das ist zwar nicht die Forderung der GKV aber zumindest ein Kompromiss, der die Kosten für die “Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)”  auf einen Höchstbetrag pro zu Impfenden begrenzt. Ob das nun bei allen Kassen die nötige Entlastung bringt bleibt dahingestellt. Wer jetzt als Krankenkasse schon an der Grenze zu einer möglichen Pflicht zur Erhebung eines Zusatzbeitrages steht, wird bei einer Impfwelle nur davonkommen, wenn die Zahl der Impfenden nicht zu groß wird. Zumindest ist aber das Ergebnis ein Erfolg für den Bundesverband der GKV weil die Höhe der Kosten für die GKV begrenzt sind.

Die aktuellen Nachricht haben wir ZEIT-Online entnommen und stellen sie nachstehend zur Verfügung:

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Masernschutzimpfung nicht vernachlässigen

Focus-online berichtet über Masern und die Vernachlässigung der vorbeugenden Impfungen insbesondere von Kindern. Masern können zu schwerwiegenden Komplikationen führen. Der stellv. Vorsitzende der BfA-Gemeinschaft  äußert sich hier für den Bereich der Krankenversicherung.

10.03.09, 15:49
Mit aktuell 43 Masernfällen ist Nordrhein-Westfalen nach Hamburg derzeit das Bundesland mit dem zweithöchsten Ansteckungsrisiko in Deutschland.
Und jeder vierte Heranwachsende hat nach Studien des Robert Koch-Instituts (RKI) keinen ausreichenden Impfschutz gegen Masern. Die Masern-Erkrankungen, die von Jahresbeginn bis Ende Februar in NRW registriert wurden, betrafen 13 junge Erwachsene im Alter von 15 bis 44 Jahre, zehn Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren, elf Kinder zwischen 2 und 9 Jahren sowie neun Kleinkinder bis 2 Jahre.