Mehr sektorenübergreifende Versorgung

Uns scheint die Klärung dieser Angelegenheit im Interesse der Patienten in der Tat regelungsbedürftig zu sein. Allein die Zuständigkeit liegt hier nicht nur beim Bund, sondern auch die Länder sind in diesem Bereich und sei es nur bei der Krankenhausplanung stark involviert. Wenn wir nur das quasi schon vorhandene sektorübergreifende Handeln bei der sog. Notarztbehandlung anschauen, dann sind doch hier schon mehr als den bisherigen Gesetzen zu entnehmen ist, die Krankenhäuser in Vorlage getreten, ohne dass diese dafür eine ausreichende Vergütung bekommen.

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