Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Der Gesetzentwurf trägt u.a den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 13.02.2008 – 2 BvL 1/06 , 2 BvR 410/05  Rechnung. Siehe auch die Begründung des Regierungsentwurfes. Steuerentlastung durch volle Absetzbarkeit der Beiträge zur GKV.  Ein lange offener Punkt, der endlich einer Erledigung zugeführt wird.


im Bundestag – 09.04.2009

Anhörung zum Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Finanzausschuss/

Berlin: (hib/HLE) Zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (16/12254) führt der Finanzausschuss eine öffentliche Anhörung durch. 33 Experten sollen zu dem Entwurf Stellung nehmen, mit dem die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene bessere steuerliche Berücksichtigung zum Beispiel von Beiträgen zur Krankenversicherung umgesetzt werden soll. Die Anhörung findet am Mittwoch, den 22. April, von 12.30 bis 15.00 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt. Die Liste der Sachverständigen reicht von der Allianz-Versicherung über die Ortskrankenkassen bis zum Zentralverband des Deutschen Handwerks. Anmeldungen bitte unter finanzausschuss@bundestag.de.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz

[print_link]