Änderungen an Sozialgesetzen im Omnibusgesetz

Ausschuss für Arbeit und Soziales

30.11.2011 Berlin: hib/CHE Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag umfangreichen Änderungen an den Sozialgesetzbüchern den Weg geebnet. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Opposition nahm er den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze in geänderter Fassung an 17/6764.

Inhaltsverzeichnis

In diesem wegen seiner inhaltlichen Vielfalt auch Omnibusgesetz genannten Gesetz geht es unter anderem um die Versicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen. Diese soll einheitlich in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und der Arbeitsförderung für die gesamte Dauer des Studiums geregelt werden.

Neue Aufgabe für Meldebehörden

Außerdem sollen im Sechsten Sozialgesetzbuch SGB VI die Voraussetzungen für eine erweiterte Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden und der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen werden. Insbesondere durch die Übermittlung von Daten von Wiederverheiratungen soll künftig verhindert werden, dass Hinterbliebenenrenten zu lange gezahlt werden.

Erstattungspflicht des Bundes für Aufstockungsbeträge

Der größte Streitpunkt, zu dem sich in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses am 24. Oktober 2011 auch die Mehrheit der Sachverständigen kritisch geäußert hatte, waren die Regelungen zur Erstattungspflicht des Bundes für Rentenversicherungsbeiträge von Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten.

Der Bund erstattet seit Januar 2008 den WfbM keine Beiträge mehr zur Aufstockung der Rentenversicherung für Menschen mit Behinderungen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich der Werkstätten. Statt dessen wies das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Bundesagentur für Arbeit BA und die Rentenversicherungsträger an, die Kosten zu übernehmen.

Diese Praxis hatte ein Gericht im Jahr 2010 für unzulässig erklärt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah eine rückwirkende Änderung der Regelungen zum 1. Januar 2008 vor, die diese Praxis nachträglich legitimiert hätte. Diese Rückwirkungsregelung hat die Koalition nun zurückgenommen, was bei der Opposition auf ein positives Echo stieß. Die SPD-Fraktion kritisierte dennoch einen „Verschiebebahnhof“ hin zu einer zusätzlichen Belastung der Steuerzahler, denn die Koalitionsfraktionen bekräftigten ihr Ziel, dass in Zukunft dennoch die BA diese Kosten erstatten soll.

Bündnis 90/Die Grünen begrüßten den Verzicht auf die Rückwirkung ebenfalls, sehen die Pläne der Koalition wegen der angespannten Haushaltslage der BA aber kritisch.

Auch Die Linke sprach von einer „sachlich falschen Kostenverlagerung“.

Union und FDP verteidigten ihre Pläne dagegen als einen Schritt zu mehr Effizienz in der Sozialpolitik. „Nach langer Fahrt wird der Omnibus nun sein Ziel erreichen“, hieß es aus der Koalition.


via Deutscher Bundestag: Umfangreiche Änderungen an Sozialgesetzen.