Zusatzbeiträge: Koalition plant Strafzuschlag für säumige Zahler | tagesschau.de

Da hat die Große Koalition mit ihrem Beschluss zur “kleinen Kopfpauschale” schon handwerklichen Murks verursacht und jetzt schließt sich die Schwarz/Gelbe Koalition nahtlos an. Auch ihre Absicht, säumige Zahler zusätzlich zur Kasse zu bitten, ist eine undurchdachte Aktion.
Nicht, das wir meinen, säumige Zahler sollten nicht dafür bezahlen, dass sie einen erhöhten Verwaltungsaufwand verursachen, nein,  eine solche Zahlung ist vom Grundsatz her  schon richtig. Allerdings wenn schon der normale Beitrag – von zurzeit in der Regel 8 Euro pro Monat nicht gezahlt wird – wie soll es dann bei der Erhebung von Säumnisbeiträgen anders sein. Bei der  beabsichtigten Vorgehensweise geschieht genau das, was auch bei dem Zusatzbeitrag geschehen ist, die Wege zum Erfolg werden mit hohen bürokratischen Hürden gesäumt. Wer soll vollstrecken, wer soll die zusätzliche Arbeit leisten? Darüber gibt es noch keine Auskunft. Stellen sie sich nur vor, dass – wenn die Zahl richtig wiedergegeben wurde – für eine Million Versicherte ein Mahnverfahren eingeleitet wird.  Kann sich kein Parlamentarier und kein leitender Beamter  der Regierung vorstellen, welche Kosten die Beitreibung der Außenstände verursacht? Ist dies vielleicht – von uns nur noch nicht erkannt – ein Beschäftigungsprogramm für schwere Zeiten am Arbeitsmarkt? Oder soll hier ein Beschäftigungsprogramm für russisch instruierte Inkassobüros aufgelegt werden.

Wie wohltuend da einmal ein Aussage des Herr Rösler: Angeblich hat er den Vorschlag gemacht, den Beitrag durch die Arbeitgeber einzuziehen. Allerdings dies wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt. Wofür der Datenschutz doch immer wieder herhalten muss. Es ist zu hoffen, dass in der parlamentarischen Beratung noch akzeptable Veränderungen zumindest für das Verwaltungshandeln vorgenommen werden. Zum Beispiel könnte man sich vorstellen, dass die Arbeitgeber den ganzen Zusatzbeitrag einziehen. Das würde dann dazu führen, das im Kleinen ein äquivalent für den ihnen zugestandenen Bonus von 0,9% des Beitragssatzes bedeuten.

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