Zusatzbeiträge: Kassen dürfen Kartellamt Auskunft verweigern –

Das Kartellamt versucht es immer wieder. Die Solidargemeinschaften in der gesetzlichen Krankenversicherung sollen dem Kartellrecht unterworfen werden. So zumindest am  15.09.2011 der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) in Darmstad. Das gemeinsame Handeln von mehreren gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge anzukündigen unterliegt nicht der Kartellaufsicht. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist insoweit nicht anwendbar.

(Siehe Quelle:)

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SPD scheitert mit Vorstoß für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Die Fraktion der SPD ist mit ihrem Antrag (17/2480 ) zur Veränderung des Pflegebedürftigkeitsbegriff im parlamentarischen Raum an den Stimmen der Koalitonsparteien (CDU/CSU u. FDP) gescheitert. Ein Vorgang der zu erwarten war. Allerdings die Begründung der Koalition, dass sie sich bei der Reform Zeit lasse, weil gute Dinge manchmal etwas länger dauerten entbehren nicht einer gewissen Ironie. Der Bericht des „Parlamentarischen Pressedienstes“ nachstehend.


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Brisantes Gutachten zur Kassenfinanzierung –

Nun scheint es auch durch Gutachten belegt, dass sich einzelne Kassen durch Risikoselektion zugunsten junger und gesunder Mitglieder eine bessere wirtschaftliche Position erarbeiten. Dies in der Regel zu Lasten der Versorgerkassen. Ausgenommen ist hier die TK aus Hamburg, die schon aus ihrer Entstehungsgeschichte heraus, die gewinnträchtige Klientel versicherte und auf diesem Wege gezielt fortgeschritten ist.

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