Sachleistungserstattung bevorzugt

Vom Grundsatz her ergibt sich aus dem nachstehend wieder gegebende Bericht ein für die Arbeit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)  positiver Aspekt. Die GKV (siehe Bericht Drucksache 16/12639 des Bundestages – Bericht des GKV-Spitzenverbandes über die Erfahrungen mit den durch das GKV-WSG) stellt anhand der erhobenen Daten fest, dass nur 0,19% der Versicherten statt vorher 0,17 Prozent oder 122.000 Versicherte vor inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen die  neue “Flexibilität” gewählt haben.  Wir meinen, dass dies ein Beweis für das Vertrauen ist, dass die GKV-Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung entgegenbringen oder entgegengebracht haben. Das Verhalten der Versicherten hätten wir als Fachleute der GKV voraussagen können. Die sog. Experten, die anderes behauptet haben, sind nunmehr endgültig entzaubert.  So ist es eben, wenn man mehr auf der Seite der privaten Krankenversicherung steht und die wahren Bedürfnisse der Versicherten der GKV negiert.


Nachstehend die Äußerung aus dem parlamentarischen Raum einschließlich des Links auf den vorgelegten Bericht:

Gesetzlich Versicherte bevorzugen Sachleistungsprinzip

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die gesetzlich Krankenversicherten bevorzugen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums trotz der 2007 erweiterten Möglichkeiten zur Wahl von Kostenerstattung nach wie vor eindeutig das Sachleistungsprinzip. Kostenerstattung werde nur von einem “äußerst kleinen Teil” der rund 70,2 Millionen gesetzlich Krankenversicherten gewählt, heißt es in einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (16/12639).

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DAK: Hörschäden bei Jugendlichen um 38 % gestiegen

Die DAK hat ihren Mitgliederbestand ausgewertet und festgestellt, dass 5800 Jugendliche  allein im Jahre 2008  ein Hörgerät benötigten. Wie die Krankenkasse feststellt hat sich damit die Zahl der Jugendlichen, die einen nicht heilbaren Hörschaden erlitten haben, um 38% zugenommen. Damit ist nahezu jeder vierte Jugendliche  mittlerweile von einem Hörschaden betroffen.

Ursache für eine Hörschaden sei vor allem die oftmals zu laute Musik, die entweder in Discotheken oder Konzerten, aber auch über den Mp3-Player die Ohren der Jugendlichen beschallt.

Die Prognose der Ohrenärzte fällt dabei auch eher negativ aus und es wird mit immer mehr Jugendlichen, deren Gehör dauerhaft geschädigt ist, gerechnet.  Eltern sollten mehr mit ihren Kindern über dieses Problem reden und deutlich machen, wie wichtig ein intaktes Gehör für das weitere Leben ist. Für viele Berufe wird ein gesundes Gehör vorausgesetzt. Ist dies nicht vorhanden, wird man bereits an der medizinischen Eignungsuntersuchung zu scheitern.

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Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Der Gesetzentwurf trägt u.a den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 13.02.2008 – 2 BvL 1/06 , 2 BvR 410/05  Rechnung. Siehe auch die Begründung des Regierungsentwurfes. Steuerentlastung durch volle Absetzbarkeit der Beiträge zur GKV.  Ein lange offener Punkt, der endlich einer Erledigung zugeführt wird.


im Bundestag – 09.04.2009

Anhörung zum Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Finanzausschuss/

Berlin: (hib/HLE) Zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (16/12254) führt der Finanzausschuss eine öffentliche Anhörung durch. 33 Experten sollen zu dem Entwurf Stellung nehmen, mit dem die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene bessere steuerliche Berücksichtigung zum Beispiel von Beiträgen zur Krankenversicherung umgesetzt werden soll. Die Anhörung findet am Mittwoch, den 22. April, von 12.30 bis 15.00 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt. Die Liste der Sachverständigen reicht von der Allianz-Versicherung über die Ortskrankenkassen bis zum Zentralverband des Deutschen Handwerks. Anmeldungen bitte unter finanzausschuss@bundestag.de.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz

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Masernschutzimpfung nicht vernachlässigen

Focus-online berichtet über Masern und die Vernachlässigung der vorbeugenden Impfungen insbesondere von Kindern. Masern können zu schwerwiegenden Komplikationen führen. Der stellv. Vorsitzende der BfA-Gemeinschaft  äußert sich hier für den Bereich der Krankenversicherung.

10.03.09, 15:49
Mit aktuell 43 Masernfällen ist Nordrhein-Westfalen nach Hamburg derzeit das Bundesland mit dem zweithöchsten Ansteckungsrisiko in Deutschland.
Und jeder vierte Heranwachsende hat nach Studien des Robert Koch-Instituts (RKI) keinen ausreichenden Impfschutz gegen Masern. Die Masern-Erkrankungen, die von Jahresbeginn bis Ende Februar in NRW registriert wurden, betrafen 13 junge Erwachsene im Alter von 15 bis 44 Jahre, zehn Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren, elf Kinder zwischen 2 und 9 Jahren sowie neun Kleinkinder bis 2 Jahre.

Mitgliederwanderung! TK-für unbeschränkten Zusatzbeitrag

(Eigenkommentar) WELT-online berichtete unter dem 21.02.09, dass (angeblich?) die Versicherten aufgrund der Beitragsgleichheit zu den großen Kassen abwandern. Grund: Die Beitragsgleichheit führt dazu, dass die Versicherten sich die Kasse mit der besseren Betreungsqualität auswählen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang der Vorschlag von Prof. Klusen, (Vorstandsvorsitzender TK)der zum Gesundheitsfonds. Er führte aus, dass nach seiner Meinung alle (Kassen) einen unbegrenzt hohen Zusatzbeitrag erheben dürfen sollten.. Wer diesen nicht zahlen könne, solle einen staatlichen Zuschuss bekommen.

Aussagen zur Mitgliederwanderung im Hauptartikel, der Vorschlag zur Systemveränderung vom Leiter der zurzeit größten Kasse versteckt ohne Zusammenhang zum Inhalt des übrigen Artikel dann zum Schluss.

Ist das wieder eine der üblichen Schnapsideen von Prof. Klusen, die von der Mehrheit der Verantwortlichen in der Sozialpolitik nicht mitgetragen wird, so ist doch der Vorstoß in diese Richtung mehr als ein unsinniger Ausrutscher! Sie ist ein Angriff auf die GKV.

Mit den Grundzügen der solidarisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stimmt eine solcher Vorschlage zumindest nicht.überein. Klusen unverändert auf PKV Kurs?Schützenhilfe für die FDP und ihrem Ansinnen das System hin zur privaten Krankenversicherung zu verändern? Solchem Ansinnen widerspricht die DRV-Gemeinschaft entschieden.

Nachstehend der vollständige Artikel aus WELT Online

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FDP will gesetzliche Krankenversicherung abschaffen


Sie hat es noch nicht aufgegeben:  Die FDP will  die Privatisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in einer Koalition mit der CDU durchsetzen,  wenn man dem Bericht von AFP glauben schenken darf. Da ist man gespannt auf die Stellungnahme der CDU.

Die DRV-Gemeinschaft meint: Der momentane Höhenflug der FDP in der Wählergunst zu Lasten der CDU scheint einigen der Herren aus der Partei der “Besserverdienenden” zu Kopfe gestiegen zu sein. Für einen vernünftigen Lagerwahlkampf im Herbst dieses Jahres allerdings ist es ein schönes Thema. Wir brauchen sicherlich nicht zu erklären, dass wir das Vorhaben  der FDP ablehnen und warten auf eine klarstellende Stellungnahme des von der FDP gewünschten Koalitionspartner.

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KVdR-Beitrag ab 1.1.09

Die Deutsche Rentversicherung teilt die Modalitäten für die Berechnung des Krankenkassenbeitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Rentner mit.  Wir geben ihnen nachstehend einen Auszug aus der Veröffentlichung der DRV Bund vom 1.1.09  zur Kenntnis. Aufgrund des jetzt einheitlich festgesetzten Beitrages für alle Kassen, kann es bei bestimmten Rentnergruppen zu einer Erhöhung der Abzüge kommen.


Die Zahlung der Zuschüsse

Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat krankenversicherten Rentnerinnen und Rentnern zahlt der Rentenversicherungsträger den Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des halben Betrages, der sich aus der Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte geminderten allgemeinen Beitragssatzes auf den Zahlbetrag der Rente ergibt, im Ergebnis also in Höhe von 7,3 Prozent der monatlichen Rente.

Beispiel:

15,5 % – 0,9 = 14,6 %
14,6 % von 1.000,00 EUR = 146,00 EUR

Zuschuss des Rentenversicherungsträgers:
146,00 EUR : 2 = 73,00 EUR

Die betroffenen Rentnerinnen und Rentner haben über die zum 1. Januar 2009 veränderte Höhe des Zuschusses in der Regel einen Bescheid ihres Rentenversicherungsträgers erhalten. Ist allerdings trotz des neues Beitragssatzes die Höhe des Zuschusses im Einzelfall unverändert geblieben (weil zum Beispiel auf Teile des Zuschusses verzichtet wurde), haben die Rentenversicherungsträger keinen Bescheid versandt.

Stand: Januar 2009