Regierung für Freizügigkeit bei Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen in der EUGesundheit/Antwort – 23.12.2010
Berlin: hib/MPI Die Bundesregierung setzt sich nach eigener Darstellung dafür ein, dass Patienten im Rahmen des Freizügigkeitsrechts grundsätzlich berechtigt sein sollen, Gesundheitsbehandlungen im EU-Ausland in Anspruch zu nehmen.